BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte
Der BGH hat im Urteil vom 29.11.2011 über die Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über AGB-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des BGH:
- Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.
- Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen.
- Eine Klausel, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,– EUR haften soll, umfaßt auch die Haftung des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.
BAG-Urteil: Bonus-Klausel Investmentbank
BAG: Die Kürzung von Boni nach einer Bonus-Klausel um 90% ist rechtmäßig, wenn die Bank ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (Bank) vereinbart worden ist.
Eine weitere Entscheidung des BAG betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung “Bonus im Tarif“. In diesem Fall erhielt die Klägerin den Bonus.
Anm. RA Exner: Die Bonus-Klauseln in den Arbeitsverträgen der Banken sind über die letzten Jahre zu einem Politikum geworden. Bemerkenswert, dass dem BAG insgesamt weitere 12 Fälle vorlagen, in denen auf die Auszahlung eines Bonus geklagt worden war. Eines wird man dem Urteil in jedem Fall dem BAG bei dem Urteil und seiner Begründung bescheinigen müssen: Das Ergebnis dient dem sozialen Frieden. Der Kläger im vorliegenden Fall hat bei negativem operativen Ergebnis aber immer noch einen “Bonus” erhalten, der für einige Bürger ein Teil der gar ein ganzes Jahresgehalt ausmacht.
Zu BAG Urteil zu “Bonus im Tarif” (und zwei gleich gelagerte Fälle): Hier siegte die Klägerin, weil die Bank unfähig war, die eigene – in der Betriebsvereinbarung vorgegebene – Berechnung des Bonus korrekt auszuführen. Hoffentlich wird mit den Kundengeldern anders verfahren.
Tags:- Bankrecht, AGB - Aktuell, AGB im Arbeitsrecht, BAG, Bonus-Klausel, Urteil, UrteileLG Kiel: AGB-Klauseln von klarmobil.de rechtswidrig
Im Fall des im Marz ergangenn Urteils des LG Kiel ging es um mehrere AGB-Klauseln des Mobilfunkanbeiters klarmobil.de. Es wurden folgende AGB-Klauseln als rechtswidrig und unwirksam gehalten:
- Preisanpassungsklausel bzw. einseitige Änderung der Preisliste,
- Pauschlae für den Fall der Rückweisung einer Lastschrift,
- Pauschale für Mahngebühren,
- Gebühr für die Abrechnung von Restguthaben bei Prepaid-Verträgen.
Im Verfahren ging es um eine Abmahnung der AGB-Klauseln nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlG). Die Verwender von unwirksamen AGB-Klauseln sollten diese Gefahr durchaus kennen: Unwirksame AGB können von Wettbewerbern oder bei Verbrauchergeschäften z.B. von der Verbraucherzentrale abgemahnt und im Wege der Verbandsklage die Unterlassung durchgesetzt werden.
Aus den Gründen ist hier nur ein kurzer Auszug wieder gegeben. Das LG Kiel hat m.E. richtig und in Übereinstimmung mit der BGH-Rechtsprechung die AGB-Klauseln als rechtswidrig verworfen. Die unzulässigen Klauseln sind im Tatbestand aufgeführt.
Tags:- TK- und IT-Recht, Kiel, Klauseln, Mobilfunk, Preisanpassungsklausel, Urteile, VerbandsklageBGH: Sperrung in AGB der Mobilfunkverträge (Telekom, congstar)
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. beanstandete u. a. drei Klauseln der von der Beklagten – einem Telekommunikationsunternehmen – in Verträgen mit Verbrauchern über Mobilfunkleistungen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zu den beanstandeten Klauseln gehören die folgenden im Revisionsverfahren noch streitgegenständlichen drei Klauseln:
Tags:- TK- und IT-Recht, AGB, BGH, Klauseln, Mobilfunk, Sperrung, Urteile“7.Nutzung durch Dritte
7.2 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch …. unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
7.3 Nach Verlust der … Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei … angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen … den Zugang vermittelt.
11.Verzug
11.2 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann … den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren.”
BGH: Hersteller-Garantie beim Kfz-Kauf
BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 293/10 (Kaufrecht) – Der Fall des BGH betrifft auch auf viele Werbeaussagen bzw. Online-Angebote mit “Garantie” und “Garantie-Bedingungen”. Im vorliegenden Fall ging es um Wartungsintervalle und -Leistungen von KfZ. Hierzu führt der BGH jetzt aus, dass “eine Klausel, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig macht, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich ist, (eine) unangemessene Benachteiligung des Kunden dar(stellt) und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* unwirksam (ist).”
Tags:AGB - Aktuell, BGH, Branchen, Garantie, Hersteller, Kaufrecht, Klauseln, UrteileBGH: Abschlussgebühren in AGB Bausparkasse
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bausparkasse.
Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) eine Klausel, nach der mit Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig wird, die nicht – auch nicht anteilig – zurückbezahlt oder herabgesetzt wird, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.
Tags:- Bankrecht, ABB, AGB - Aktuell, Bausparkasse, Bausparverträge, BGB, BGH, Klausel, Urteile, Vertragsrecht

