Archiv für die Kategorie „AGB – Aktuell“

BGH: Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

, Urteil vom 14.04.2010, VIII ZR 123/09 – Der Bundesgerichtshof () hat heute eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Im entschiedenen Fall kaufte die Beklagte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten PKW Toyota Prius zum Preis von 29.000 €. Die von der Verkäuferin verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel:

“1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer , so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.”

Am 15. Januar 2008 trat die Käuferin vom Kaufvertrag zurück. Mit Schreiben vom gleichen Tage bestätigte die Verkäuferin den Vertragsrücktritt. Gleichzeitig bat sie um Zahlung der im Kaufvertrag vorgesehenen Abstandssumme in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Dies lehnte die Käuferin ab. Die auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes von 2.900 € gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.

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BGH: Zinsberechnung im Prämiensparvertrag bei unwirksamer Klausel zur Zinsänderung

, Urteil vom 13.04. 2010 – XI ZR 197/09 – Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Sparern bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 316, § 315 Abs. 1 BGB zur Zinsanpassung zusteht, sondern die Lücke im Wege einer objektivierten, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen ist.

Die Klägerin und ihr Ehemann schlossen im Jahr 1986 mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Sparkasse einen Prämiensparvertrag über ein so genanntes S-Versicherungssparen mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren, durch das – neben in Höhe des “jeweils gültigen Zinssatzes für S-Versicherungsspareinlagen” – mit zunehmender Vertragsdauer steigende Prämien zu erzielen waren. Die maximale Sparprämie von 30 % fiel erst bei Erreichen der vollen Vertragslaufzeit an. Bei Abschluss des Vertrages betrug der von der Beklagten gezahlte Nominalzins für S-Versicherungssparen jährlich 5 %.

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BGH: Bürgschaft als Sicherheit in AGB eines Fertighausanbieters

, Urteil vom 27.05.2010 – VII ZR 165/09 – Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen. Die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen den Fertighausanbieter auf der Verwendung dieser Klausel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

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Korrektes Widerrufsrecht darf in AGB stehen; Zusatzklausel für Rücksendekosten

OLG , Beschluss vom 17. Februar 2010, Az: 5 W 10/10 – Wer fehlerhaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über das Widerrufsrecht informiert, kann per und einstweilige Verfügung angegriffen werden. Dies hat auch das OLG erneut bestätigt. Dem Streit lagen die AGB eines eBay – Verkäufers zugrunde. Dieser hatte u. a. die Kosten der Rücksendung nicht noch einmal gesondert und neben der Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in seinen AGB auferlegt.

Die unterlegene Partei muss nun die Abmahnkosten, die Verfahrenskosten über die einstweilige Verfügung in zweite Instanz tragen. Wettbewerber können nun einmal fehlerhafte Widerrufsbelehrungen abmahnen und die hierfür anfallenden Anwalts-Kosten ersetzt verlangen.

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BGH: Vorbehalt der Preisanpassung im Reisekatalog – nicht im Internet!

, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 23/08, Costa del Sol – Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein “tagesaktuelles Preissystem”, bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 EUR für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt.

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AG Bonn: Keine Zusatzreisekosten oder Stornogebühren aus Online-AGB (Flugreise)

Amtsgericht , Urteil vom 08.02.2010, Az. 101 C 385/09 – Red. Leitsätze:

  1. Dem Grunde nach steht bei Rücktritt von einer Reise dem Reiseanbieter eine angemessene Entschädigung nach § 651i Abs. 2 S. 2 BGB zu.
  2. Diese bemisst sich der Höhe nach gemäß § 651i Abs. 2 S. 3 BGB nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
  3. Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 100,00 € pro Buchung in AGB ist unwirksam, da sie gegen die gesetzliche Regelung des § 651i Abs. 3 verstößt.
  4. Auch auf der Grundlage einer konkreten Berechnung scheidet ein Anspruch der Beklagten jedoch aus, denn es fehlt an jedwedem Vortrag dazu, weshalb der Beklagten eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen nicht möglich gewesen sein soll, nachdem die Klägerin binnen Stundenfrist die Buchung storniert hat.

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