Archiv für die Kategorie „- Bankrecht“

BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte

Der BGH hat im vom 29.11.2011 über die bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über -Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des BGH:

  • Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.
  • Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die begehrende Bank zu beweisen.
  • Eine , nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,– EUR haften soll, umfaßt auch die des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.

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BAG-Urteil: Bonus-Klausel Investmentbank

: Die Kürzung von Boni nach einer Bonus- um 90% ist rechtmäßig, wenn die Bank ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (Bank) vereinbart worden ist.

Eine weitere Entscheidung des betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung “Bonus im Tarif“. In diesem Fall erhielt die Klägerin den Bonus.

Anm. RA Exner: Die Bonus-Klauseln in den Arbeitsverträgen der Banken sind über die letzten Jahre zu einem Politikum geworden. Bemerkenswert, dass dem insgesamt weitere 12 Fälle vorlagen, in denen auf die Auszahlung eines Bonus geklagt worden war. Eines wird man dem in jedem Fall dem bei dem und seiner Begründung bescheinigen müssen: Das Ergebnis dient dem sozialen Frieden. Der Kläger im vorliegenden Fall hat bei negativem operativen Ergebnis aber immer noch einen “Bonus” erhalten, der für einige Bürger ein Teil der gar ein ganzes Jahresgehalt ausmacht.

Zu   zu “Bonus im Tarif” (und zwei gleich gelagerte Fälle): Hier siegte die Klägerin, weil die Bank unfähig war, die eigene – in der Betriebsvereinbarung vorgegebene – Berechnung des Bonus korrekt auszuführen. Hoffentlich wird mit den Kundengeldern anders verfahren.

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BGH: Abschlussgebühren in AGB Bausparkasse

über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer ist wirksam – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer wirksam ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine .

Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für () eine , nach der mit Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig wird, die nicht – auch nicht anteilig – zurückbezahlt oder herabgesetzt wird, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.

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BGH: Zinsberechnung im Prämiensparvertrag bei unwirksamer Klausel zur Zinsänderung

BGH, vom 13.04. 2010 – XI ZR 197/09 – Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Sparern bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 316, § 315 Abs. 1 zur Zinsanpassung zusteht, sondern die Lücke im Wege einer objektivierten, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 ) zu schließen ist.

Die Klägerin und ihr Ehemann schlossen im Jahr 1986 mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Sparkasse einen Prämiensparvertrag über ein so genanntes S-Versicherungssparen mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren, durch das – neben in Höhe des “jeweils gültigen Zinssatzes für S-Versicherungsspareinlagen” – mit zunehmender Vertragsdauer steigende Prämien zu erzielen waren. Die maximale Sparprämie von 30 % fiel erst bei Erreichen der vollen Vertragslaufzeit an. Bei Abschluss des Vertrages betrug der von der Beklagten gezahlte Nominalzins für S-Versicherungssparen jährlich 5 %.

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BGH: Einverständnis mit Telefonwerbung in AGB wettbewerbswidrig

BGH, vom 16.03.1999, Az. XI ZR 76/98 – Dass ein formularmäßiges mit unwirksam sei, erscheint eine neue Erkenntnis. Dies ergibt eine Durchsicht von Online-Beiträgen und der Rechtsprechung zum Datenschutzrecht. Tatsächlich hat der BGH aber schon vor über 10 Jahren (!) -Klauseln mit dem mit für unwirksam erklärt. Zwar ging es damals um Ansprüche aus Wettbewerbsrecht. Es fragt sich aber, warum nach über 10 Jahren weder die Mitbewerber (Stichwort: Selbstregelungskräfte des fairen Wettbewerbs) noch Verbraucherzentralen den Misstand wirksam eindämmen konnten.

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OLG Karlsruhe: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer Vertragsklausel beim Bonus-Sparen

Oberlandesgericht Karlsruhe, vom 30. Juni 2009, Az. 17 U 497/08 – Die Klägerin, Kundin der in Baden ansässigen beklagten Bank, verlangt von dieser u.a. eine in Höhe von ca. 60.000 Euro aus einem 1986 abgeschlossenen . Die vereinbarte Spardauer betrug 20 Jahre, die monatliche Sparrate mindestens 50 DM (=  25,56 Euro) und das beispielhaft errechnete Sparziel 23.976 DM. 2005 wurde der Vertrag um 5 Jahre verlängert. Nach den vorformulierten Vertragsbedingungen erhält der Sparer neben den jährlich fälligen am Ende der Laufzeit eine einmalige , gestaffelt nach der Anspardauer, von 5 % bei 7 Jahren über 30 % bei 20-25 Jahren und 40 % ab 25 Jahren. Im Vertrag steht auch, dass der Sparer die Möglichkeit hat, seine monatlichen Sparraten seinen finanziellen Verhältnissen anzupassen. Er kann jederzeit die ursprünglich vereinbarte Sparrate erhöhen oder herabsetzen.
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