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	<title>AGB-Recht.de &#187; &#8211; Bankrecht</title>
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	<description>Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) &#124; Rechtsanwalt Exner, Kiel</description>
	<lastBuildDate>Tue, 13 Dec 2011 13:58:08 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
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		<title>BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB - Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Klauseln]]></category>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat im Urteil vom 29.11.2011 über die Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über AGB-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des BGH: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hat im <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 29.11.2011 über die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>:</p>
<ul>
<li>Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.</li>
<li>Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die <a href="http://agb-recht.de/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> begehrende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> zu beweisen.</li>
<li>Eine Klausel, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,&#8211; EUR haften soll, umfaßt auch die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.</li>
</ul>
<p><span id="more-303"></span></p>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten</h2>
<p>Der für das <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a>- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze für eine <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl fortentwickelt sowie über die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, die diese <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> regeln.</p>
<p>In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde dem Beklagten von der klagenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt, die zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten zugelassen war. In den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> den Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen auf 1.000,00  € pro Tag begrenzt. Weiter war danach der Karteninhaber verpflichtet, Verlust oder festgestellten Missbrauch der Karte der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unverzüglich anzuzeigen. Bis zum Eingang dieser Verlustmeldung sollte er grundsätzlich nur bis zu einem Höchstbetrag von 50 € haften.</p>
<p>In der Nacht vom 12. auf den 13. August 2009 kam es an Geldautomaten von Kreditinstituten in Hamburg zu insgesamt sechs Abhebungen zu je 500,00  €, wobei die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des Beklagten verwendet wurde. Die Klägerin belastete das Girokonto des Beklagten mit den abgehobenen Beträgen im Lastschriftverfahren. Der Beklagte widersprach den Abbuchungen und kündigte den Kreditkartenvertrag.</p>
<p>Die klagende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> begehrt von dem Beklagten im Wege des Schadensersatzes Ausgleich der Belastungsbuchungen und der Gebühren für Rücklastschriften sowie für die Erstellung eines Kontoauszugs in Höhe von insgesamt noch 2.996,00 €. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe die Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der verwendeten PIN verletzt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten das <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.</p>
<p>Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die <a href="http://agb-recht.de/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> begehrende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> zu beweisen.</p>
<p>Weiter erfasst eine von der kontoführenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> im konkreten Fall in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,&#8211; EUR haften soll, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten. Der beklagte Karteninhaber kann sich damit auf die Haftungsgrenze von 50,00 Euro unabhängig davon berufen, ob er schuldhaft gehandelt hat.</p>
<p>Schließlich schützt ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> festgelegter Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen pro Tag mit einer konkreten Karte auch den Karteninhaber, sodass dessen <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> im Falle eines Kartenmissbrauchs auf diesen Betrag begrenzt sein kann, wenn die die Karte ausstellende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> ihrer Pflicht, die Einhaltung dieses Höchstbetrags zu sichern, nicht genügt hat.</p>
<p><strong><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a></strong>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 29. November 2011 &#8211; XI ZR 370/10</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: Amtsgericht Göppingen &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 23. April 2010 &#8211; 7 C 115/10; LG Ulm &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 20. Oktober 2010 &#8211; 1 S 81/10</p>
<h2>Banken-<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a></h2>
<p>Die von der klagenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten, im <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> angesprochenen Klauseln lauteten auszugsweise wie folgt:</p>
<p>Ziffer 9.1:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen beträgt bei der SPECIAL Visa Card/MasterCard 500,&#8211; EUR pro Tag oder der entsprechende Betrag in der jeweiligen Landeswährung. Für Inhaber einer SPECIAL Visa Goldcard/ MasterCard Gold oder eines SPECIAL Goldcard Sets erhöht sich der Betrag auf 1000,&#8211; EUR.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ziffer 10.1:</p>
<blockquote><p>&#8220;Stellen Sie den Verlust der Karte/n oder eine missbräuchliche Verfügung fest, werden Sie dies der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unverzüglich telefonisch unter nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzeigen. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haften Sie bis zum Höchstbetrag von 50,00 EUR. Für Umsätze ab Eingang der Verlustmeldung entfällt Ihre <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> für eine eventuelle missbräuchliche Verwendung der Karte/n. Sofern der Verdacht einer Entwendung oder missbräuchlichen Verwendung besteht, werden Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. &#8220;</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 189/2011</p>
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		<title>BAG-Urteil: Bonus-Klausel Investmentbank</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Oct 2011 14:20:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bonus-Klausel]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG: Die Kürzung von Boni nach einer Bonus-Klausel um 90% ist rechtmäßig, wenn die Bank ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (Bank) vereinbart worden ist. Eine weitere Entscheidung des BAG betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung &#8220;Bonus im Tarif&#8220;. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: Die Kürzung von Boni nach einer <a href="http://agb-recht.de/tag/bonus-klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonus-Klausel">Bonus-Klausel</a> um 90% ist rechtmäßig, wenn die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (<a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a>) vereinbart worden ist.</p>
<p>Eine weitere Entscheidung des <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung &#8220;<em>Bonus im Tarif</em>&#8220;. In diesem Fall erhielt die Klägerin den Bonus.</p>
<p><strong>Anm. RA Exner</strong>: Die Bonus-Klauseln in den Arbeitsverträgen der Banken sind über die letzten Jahre zu einem Politikum geworden. Bemerkenswert, dass dem <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> insgesamt weitere 12 Fälle vorlagen, in denen auf die Auszahlung eines Bonus geklagt worden war. Eines wird man dem <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> in jedem Fall dem <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> bei dem <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> und seiner Begründung bescheinigen müssen: Das Ergebnis dient dem sozialen Frieden. Der Kläger im vorliegenden Fall hat bei negativem operativen Ergebnis aber immer noch einen &#8220;Bonus&#8221; erhalten, der für einige Bürger ein Teil der gar ein ganzes Jahresgehalt ausmacht.</p>
<p>Zu <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a>  zu &#8220;<em>Bonus im Tarif</em>&#8221; (und zwei gleich gelagerte Fälle): Hier siegte die Klägerin, weil die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unfähig war, die eigene &#8211; in der Betriebsvereinbarung vorgegebene &#8211; Berechnung des Bonus korrekt auszuführen. Hoffentlich wird mit den Kundengeldern anders verfahren.</p>
<p><span id="more-298"></span></p>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: <a href="http://agb-recht.de/tag/bonuszahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonuszahlung">Bonuszahlung</a> 2008 &#8211; Investmentbank</h2>
<p>Die Parteien streiten über eine <a href="http://agb-recht.de/tag/bonuszahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonuszahlung">Bonuszahlung</a> für das Jahr 2008. &#8211; Der Kläger war in der Investmentsparte der D. AG als Sales/Kundenberater beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging aufgrund einer Verschmelzung auf die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> über. Er erhielt nach dem Arbeitsvertrag ein festes Bruttomonatsgehalt und eine variable Vergütung, die im Ermessen der Beklagten stand. Im August 2008 beschloss der Vorstand der D. AG, für die Mitarbeiter der Investmentsparte einen Bonuspool in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde den Beschäftigten mitgeteilt. Am 19. Dezember 2008 erhielt der Kläger einen „Bonusbrief“, wonach der Bonus „vorläufig“ auf EUR 172.500,00 brutto festgesetzt wurde. Im Februar 2009 beschloss der Vorstand der D. AG, im Hinblick auf das negative operative Ergebnis von etwa 6,5 Mrd. Euro lediglich einen um 90 % gekürzten Bonus iHv. 17.250,00 Euro brutto zu zahlen. Mit seiner Klage macht der Kläger die Differenz zum vollen Bonus geltend.</p>
<p>Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.</p>
<p>Bei der Festsetzung des Bonus im Februar 2009 hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten nach Auffassung des Senats die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet. Zwar musste die D. AG dabei die Zusage des Bonuspools berücksichtigen. Im Hinblick auf die erwirtschafteten Verluste war es jedoch auch unter Berücksichtigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, den Bonus deutlich zu reduzieren.</p>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. Oktober 2011 &#8211; 10 AZR 756/10 -</p>
<p><strong>Vorinstanz</strong>: Hessisches Landesarbeitsgericht,<a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 20. September 2010 &#8211; 7 Sa 219/10 -</p>
<blockquote><p><em>Hinweis</em>: Die Revisionen in 12 (!) Fällen mit vergleichbaren vertraglichen Regelungen blieben ebenfalls erfolglos. In einem Fall ist das landesarbeitsgerichtliche <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.</p></blockquote>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: &#8220;Bonus im Tarif&#8221;</h2>
<p>Der Senat hatte darüber hinaus über Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ fiel, zu entscheiden. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. War dies geschehen, so ergab sich aus dem weiteren Inhalt der Betriebsvereinbarung die Höhe des Bonus für den einzelnen Beschäftigten. Die Boni erreichten dabei Größenordnungen von etwa ein bis zwei Monatsgehältern. Im Oktober 2008 teilte der Vorstand der D. AG den Beschäftigten mit, dass für 2008 ein Bonusvolumen wie im Jahr 2007 zugesagt werde. Zur Auszahlung kam dann allerdings nur eine &#8220;Anerkennungsprämie&#8221; von 1.000,- Euro.</p>
<p>Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der auf Zahlung des Differenzbetrags zum vollen Bonus gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hiergegen blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.</p>
<p>Mit der Zusage eines Bonusvolumens hat sich der Vorstand der D. AG nach den Regelungen der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ gebunden. Die sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergebenden Boni durften später trotz der kritischen wirtschaftlichen Lage ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat nicht reduziert werden.</p>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. Oktober 2011 &#8211; 10 AZR 649/10 -</p>
<p><strong>Vorinstanz</strong>: Landesarbeitsgericht Hamm,<a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 6. Oktober 2010 &#8211; 3 Sa 854/10 -</p>
<blockquote><p><em>Hinweis</em>: In zwei vergleichbaren Fällen hat der Senat den Revisionen der in den Vorinstanzen unterlegenen Kläger stattgegeben.</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> | Pressesprecher &#8211; Pressemitteilung Nr. 76/11</p>
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		<title>BGH: Zinsberechnung im Prämiensparvertrag bei unwirksamer Klausel zur Zinsänderung</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 05:20:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH, Urteil vom 13.04. 2010 &#8211; XI ZR 197/09 &#8211; Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Sparern bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 316, § 315 Abs. 1 BGB zur Zinsanpassung zusteht, sondern die Lücke im Wege einer objektivierten, von den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 13.04. 2010 &#8211; XI ZR 197/09 &#8211; Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Sparern bei Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel in einem Prämiensparvertrag kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 316, § 315 Abs. 1 BGB zur Zinsanpassung zusteht, sondern die Lücke im Wege einer objektivierten, von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen ist.</p>
<p>Die Klägerin und ihr Ehemann schlossen im Jahr 1986 mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Sparkasse einen Prämiensparvertrag über ein so genanntes S-Versicherungssparen mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren, durch das &#8211; neben <a href="http://agb-recht.de/tag/zinsen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zinsen">Zinsen</a> in Höhe des &#8220;jeweils gültigen Zinssatzes für S-Versicherungsspareinlagen&#8221; &#8211; mit zunehmender Vertragsdauer steigende Prämien zu erzielen waren. Die maximale Sparprämie von 30 % fiel erst bei Erreichen der vollen Vertragslaufzeit an. Bei Abschluss des Vertrages betrug der von der Beklagten gezahlte Nominalzins für S-Versicherungssparen jährlich 5 %.</p>
<p><span id="more-284"></span></p>
<p>Die Klägerin und ihr Ehemann zahlten in den Jahren 1986 bis 2005 die vereinbarten Sparbeträge ein. Mit Ablauf des Sparvertrages zahlte die Beklagte einen Betrag in Höhe von 22.034,20 € aus. Nach Beanstandung durch die Klägerin nahm sie eine Neuberechung anhand einer Kombination aus den in der Bundesbankstatistik ausgewiesenen Zinssätzen für zwei- und zehnjährige Spareinlagen im Verhältnis von 20 % zu 80 % vor, wobei sie den Zinssatz nur dann anpasste, wenn sich dieser Referenzzins um mehr als 0,1 Prozentpunkte verändert hatte. Die Neuberechnung ergab lediglich einen geringfügig höheren Zinsanspruch der Klägerin. Die Klägerin hat unter Zugrundelegung des Spareckzinses und einer Anpassungsschwelle von 0,01 Prozentpunkten die Beklagte u. a. auf Zahlung weiterer Sparzinsen in Höhe von 3.101,18 € in Anspruch genommen. Die Klage hatte &#8211; bis auf einen geringen von der Beklagten anerkannten Betrag &#8211; in beiden Vorinstanzen keinen Erfolg. Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen entschieden, dass die <em>in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten abgedruckte Zinsänderungsklausel gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam</em> ist, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist. Ebenfalls in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen hat er entschieden, dass die durch die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel im Vertrag entstandene Lücke der Klägerin kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur Zinsanpassung gemäß § 316, § 315 Abs. 1 BGB eröffnet, sondern im Wege ergänzender Vertagsauslegung (§§ 133, 157 BGB) dahingehend zu schließen ist, welche Regelung die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der Klausel nach dem Vertragszweck und angemessener Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten. Die Auslegung solcher typischen formularmäßigen Klauseln hat allgemeinverbindlich, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls zu erfolgen und ist daher in vollem Umfang vom Revisionsgericht überprüfbar. Der Bundesgerichtshof hat beanstandet, dass das Berufungsgericht die Vertragslücke durch Heranziehung der von der Beklagten bei ihrer Neuberechnung zugrunde gelegten Parameter geschlossen hat. Diese Auslegung ist nicht interessengerecht. Die &#8211; auch nur teilweise &#8211; Einbeziehung eines Referenzzinses für kurzfristige zweijährige Spareinlagen wird dem Vertragszweck, der auf das Erreichen der maximalen Sparprämie nach voller zwanzigjähriger Laufzeit ausgerichtet ist, nicht gerecht. Auch eine Anpassungsschwelle von 0,1 Prozentpunkten, die in der &#8211; unwirksamen &#8211; Vertragsklausel nicht vorgesehen war, ist nicht interessengerecht. Vielmehr hat sich der Referenzzins an den in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten <a href="http://agb-recht.de/tag/zinsen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zinsen">Zinsen</a> für langfristige Spareinlagen, die der zwanzigjährigen Laufzeit unter Berücksichtigung des Ansparvorgangs nahe kommen, zu orientieren, wobei sich jede Veränderung auch auf den Vertragszins auswirken muss und eine Änderung entsprechend dem Veröffentlichungszyklus der Bundesbankberichte monatlich vorzunehmen ist.</p>
<p>Bei der Zinsänderung ist ferner das Äquivalenzprinzip zu beachten, wobei es bei dem vorliegenden <a href="http://agb-recht.de/tag/sparvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sparvertrag">Sparvertrag</a> nicht interessengerecht ist, von einem absolut gleich bleibenden Abstand des Vertragszinses zum Referenzzins in Prozentpunkten auszugehen. Das würde zum einen dazu führen, dass eine feste Marge ohne Rücksicht auf die Marktverhältnisse im Neukundengeschäft über zwanzig Jahre festgeschrieben wäre und zum anderen bei sehr ungünstiger Entwicklung des Referenzzinses der Anspruch des Kunden auf Null absinken oder gar negativ werden könnte. Jedenfalls bei ergänzender Vertragsauslegung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Parteien dies vereinbart hätten. Maßgeblich ist daher vorliegend der relative Abstand zwischen anfänglichem Vertrags- und Referenzzins in Prozent. Dadurch werden das Äquivalenzverhältnis gewahrt und unzumutbare Ergebnisse verhindert.</p>
<p>Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, um weitere Feststellungen zum sachgerechten Referenzzins zu treffen.</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: LG Zweibrücken &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 10. Oktober 2008 &#8211; 1 O 298/06; OLG Zweibrücken &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 8. Juni 2009 &#8211; 7 U 178/08</p>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 76/2010</p>
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		<title>BGH: Einverständnis mit Telefonwerbung in AGB wettbewerbswidrig</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 13:54:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH, Urteil vom 16.03.1999, Az. XI ZR 76/98 &#8211; Dass ein formularmäßiges Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam sei, erscheint eine neue Erkenntnis. Dies ergibt eine Durchsicht von Online-Beiträgen und der Rechtsprechung zum Datenschutzrecht. Tatsächlich hat der BGH aber schon vor über 10 Jahren (!) AGB-Klauseln mit dem Einverständnis mit Telefonwerbung für unwirksam erklärt. Zwar ging es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 16.03.1999, Az. XI ZR 76/98 &#8211; Dass ein formularmäßiges <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> mit <a href="http://agb-recht.de/tag/telefonwerbung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Telefonwerbung">Telefonwerbung</a> unwirksam sei, erscheint eine neue Erkenntnis. Dies ergibt eine Durchsicht von Online-Beiträgen und der Rechtsprechung zum Datenschutzrecht. Tatsächlich hat der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> aber schon vor über 10 Jahren (!) <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln mit dem <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> mit <a href="http://agb-recht.de/tag/telefonwerbung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Telefonwerbung">Telefonwerbung</a> für unwirksam erklärt. Zwar ging es damals um Ansprüche aus Wettbewerbsrecht. Es fragt sich aber, warum nach über 10 Jahren weder die Mitbewerber (Stichwort: Selbstregelungskräfte des fairen Wettbewerbs) noch Verbraucherzentralen den Misstand wirksam eindämmen konnten.</p>
<p><span id="more-260"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel &#8211; www.<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">agb</a>-recht.de</p>
<blockquote>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: Formularmäßiges <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> mit <a href="http://agb-recht.de/tag/telefonwerbung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Telefonwerbung">Telefonwerbung</a> unwirksam</h2>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 16. März 1999 &#8211; XI ZR 76/98 &#8211; Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Formularklausel zu entscheiden, durch die sich ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Girokontos das <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> mit telefonischer &#8220;Beratung&#8221; erklären läßt. Das Oberlandesgericht hatte die Klausel insoweit als unbedenklich angesehen, als sie Anrufe durch das Kreditinstitut selbst betraf. Nur soweit auch das <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> mit Anrufen durch Kooperationspartner des Kreditinstituts erklärt werden sollte, war die Verwendung der Klausel im Berufungsurteil untersagt worden. Auf die Revision des klagenden Verbraucherschutzvereins hat der Bundesgerichtshof sie nunmehr in vollem Umfang für unzulässig erklärt.</p>
<p>Der XI. Zivilsenat hat die anläßlich der Kontoeröffnung vom Kunden gesondert zu unterschreibende Einverständniserklärung als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> eingestuft und in ihr eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des § 9 AGBG gesehen. Nach seiner Auffassung stellt die <a href="http://agb-recht.de/tag/telefonwerbung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Telefonwerbung">Telefonwerbung</a> eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre dar, weil sie ein praktisch unkontrollierbares Eindringen in die Lebensgewohnheiten der Zielperson erlaubt und ihr zu ausschließlich vom Werbenden bestimmten Zeitpunkten Anpreisungen von Waren und Dienstleistungen in ihrem häuslichen Bereich aufzwingt. Im <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> wird darauf hingewiesen, daß diese massive Einflußnahme, der sich der Angerufene häufig nur unter Verletzung der Regeln der Höflichkeit entziehen könne, einen groben Mißbrauch des vom Anschlußinhaber im eigenen Interesse und auf eigene Kosten unterhaltenen Telefonanschlusses zu Werbezwecken darstelle und deshalb &#8211; insbesondere auch im Hinblick auf die Nachahmungsgefahr &#8211; in ständiger Rechtsprechung vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als wettbewerbswidrig angesehen werde, sofern der Kunde sich nicht mit ihr einverstanden erklärt habe. Diese Grundsätze gelten nach Ansicht des XI. Zivilsenats erst recht gegenüber dem in seiner Privatsphäre zu schützenden Werbeadressaten selbst und schließen die Herbeiführung des Einverständnisses durch Allgemeine Geschäftsbedingungen aus. Die Kontoverbindung mit der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> hat der Senat als Rechtfertigungsgrund ebensowenig gelten lassen wie die Tatsache, daß das formularmäßige <a href="http://agb-recht.de/tag/einverstandnis/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einverständnis">Einverständnis</a> nach der beanstandeten Klausel jederzeit widerruflich ist.</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 20/1999, 16.03.1999</p>
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		<title>OLG Karlsruhe: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer Vertragsklausel beim Bonus-Sparen</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2009 09:01:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. 17 U 497/08 &#8211; Die Klägerin, Kundin der in Baden ansässigen beklagten Bank, verlangt von dieser u.a. eine Bonuszahlung in Höhe von ca. 60.000 Euro aus einem 1986 abgeschlossenen Sparvertrag. Die vereinbarte Spardauer betrug 20 Jahre, die monatliche Sparrate mindestens 50 DM (=  25,56 Euro) und das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Oberlandesgericht Karlsruhe, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 30. Juni 2009, Az. 17 U 497/08 &#8211; Die Klägerin, Kundin der in Baden ansässigen beklagten <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a>, verlangt von dieser u.a. eine <a href="http://agb-recht.de/tag/bonuszahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonuszahlung">Bonuszahlung</a> in Höhe von ca. 60.000 Euro aus einem 1986 abgeschlossenen <a href="http://agb-recht.de/tag/sparvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sparvertrag">Sparvertrag</a>. Die vereinbarte Spardauer betrug 20 Jahre, die monatliche Sparrate mindestens 50 DM (=  25,56 Euro) und das beispielhaft errechnete Sparziel 23.976 DM. 2005 wurde der Vertrag um 5 Jahre verlängert. Nach den vorformulierten Vertragsbedingungen erhält der Sparer neben den jährlich fälligen <a href="http://agb-recht.de/tag/zinsen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zinsen">Zinsen</a> am Ende der Laufzeit eine einmalige <a href="http://agb-recht.de/tag/bonuszahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonuszahlung">Bonuszahlung</a>, gestaffelt nach der Anspardauer, von 5 % bei 7 Jahren über 30 % bei 20-25 Jahren und 40 % ab 25 Jahren. Im Vertrag steht auch, dass der Sparer die Möglichkeit hat, seine monatlichen Sparraten seinen finanziellen Verhältnissen anzupassen. Er kann jederzeit die ursprünglich vereinbarte Sparrate erhöhen oder herabsetzen.<br />
<span id="more-218"></span></p>
<p>Die Klägerin zahlte bis April 2005, also ca. 17 Jahre lang monatlich 50 DM bzw. 25,56 Euro, von Mai 2005 bis Januar 2007, also knapp zwei Jahre, je 30 Euro und von Februar bis November 2007, also 10 Monate lang 20.000 Euro monatlich, bis sie den <a href="http://agb-recht.de/tag/sparvertrag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sparvertrag">Sparvertrag</a> kündigte. Die Klägerin verlangt nun von der Beklagten einen 30 %igen Bonus aus der gesamten Ansparsumme einschließlich der 200.000 Euro, während die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> die Auffassung vertritt, die von Februar bis November 2007 gezahlten Beträge seien für den Bonus nicht zu berücksichtigen, und deshalb nur einen erheblich niedrigeren Bonus gezahlt hat.</p>
<p>Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage in diesem Punkt ab.<br />
Die Berufung der Klägerin zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb ohne Erfolg. Der Senat stellte zwar fest, dass alle monatlichen Ratenzahlungen, auch die deutlich erhöhten des Jahres 2007, monatliche Sparraten im Sinne des Sparvertrages sind, und nicht sogenannte, nach dem Vertrag auch mögliche Zwischeneinzahlungen, für die eine abweichende Bonusregelung gilt. Damit werden alle Zahlungen von der Bonusregelung erfasst.</p>
<p>Obwohl der Vertragswortlaut eindeutig ist, hat die Klägerin aber keinen Anspruch auf den hohen Bonus, da sie rechtsmissbräuchlich handelt, wenn sie sich auf diese Bonusregelung beruft, sie verstößt damit gegen das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben. Sie hat die Sparrate am Ende der Laufzeit massiv erhöht, um trotz der geringen Spardauer den vollen Bonus zu erhalten. Sie hat die für die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> nachteilige Bonusregelung nicht nur ausgenutzt, sondern auch zweckentfremdet, denn die Sparraten dienten einer langfristig angelegten Vermögensbildung und gerade nicht zur Kapitalanlage. Dies ergibt sich aus der monatlichen Zahlungsweise, der vereinbarten Spardauer und der Gesamtkonzeption des Vertrages, der für eine Kapitalanlage gerade die Möglichkeit der Zwischeneinzahlung vorsah. Es bestehen keine Zweifel, dass die Klägerin die mangelhafte <a href="http://agb-recht.de/tag/vertragsgestaltung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsgestaltung">Vertragsgestaltung</a> als solche erkannt hat und bewusst zu ihrem Vorteil ausnutzen wollte.</p>
<p>Da der Mangel der <a href="http://agb-recht.de/tag/vertragsgestaltung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vertragsgestaltung">Vertragsgestaltung</a> von der Beklagten zu verantworten ist, weil sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst vorformuliert hat, genügt die vorsätzliche Ausnutzung noch nicht, um eine unzulässige Rechtsausübung anzunehmen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Vertragsdurchführung für die Beklagte schlechthin unzumutbar wäre. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem absoluten Betrag des Bonus, dessen Zahlung die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> weder in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen noch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen würde. Die Vertragsdurchführung ist aber deshalb unzumutbar, weil die Klägerin den Irrtum des Vertragsgestalters in besonderem Maße ausgenutzt hat. Die Klägerin hat die monatliche Sparrate auf einen Betrag erhöht, der das ursprüngliche Sparziel des auf 20 Jahre angelegten Vertrags weit übersteigt. Danach hätte die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> auf jede der zehn für wenige Monate angelegten Raten einen ähnlich hohen Bonus zu zahlen wie auf das gesamte restliche Guthaben. Diese Vervielfachung des Vertragsumfangs ist schlechthin unzumutbar.</p>
<p>Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> bei der Vertragsanbahnung mit der Möglichkeit geworben hätte, die Raten und so die <a href="http://agb-recht.de/tag/bonuszahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonuszahlung">Bonuszahlung</a> jederzeit nach Belieben zu erhöhen, brauchte der Senat nicht zu entscheiden, denn die Beweisaufnahme hat eine entsprechende Werbung der Beklagten nicht bestätigt.<br />
Die Revision ist nicht zugelassen worden.</p>
<p>OLG Karlsruhe, PM vom 03.07.2009</p>
<p style="text-align: center;">- *** -</p>
<p><strong>Anm. RA Exner</strong>: Allgemein gilt, dass ein Anbieter in Allgemeinen Geschäftbedingungen (<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>) Regelungen zu seinem Nachteil einbauen kann. Regelungen des Verwenders können also nicht gegen das <a href="http://agb-recht.de/tag/agb-recht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB-Recht">AGB-Recht</a> des BGB verstoßen. Warum hier die Banken mit ihren juristischen Abteilungen geschützt werden, läßt sich nicht erklären: Wenn die Verbraucher und Kunden ihnen günstige Regelungen nicht ausnutzen dürfen, wäre es eigentlich ein Gebot der rechtlichen Waffengleichheit, dass dies bei Banken auch nicht der Fall sein dürfte. Doch von diesem Gleichgewicht der Kräfte sind wir &#8211; nicht zuletzt dank dieses Urteils &#8211; weit entfernt.</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
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		<title>BGH: Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 09:24:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 &#8211; XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08 &#8211; Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Schadensersatzansprüche entschieden, die von zwei Anlegern gegenüber einer Bank wegen angeblicher Schlechterfüllung der Informations- und Beratungspflichten über Umfang und Höhe der Sicherung ihrer Spareinlagen im Falle der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Urteile vom 14. Juli 2009 &#8211; XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08 &#8211; Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Schadensersatzansprüche entschieden, die von zwei Anlegern gegenüber einer <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> wegen angeblicher Schlechterfüllung der Informations- und Beratungspflichten über Umfang und Höhe der <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> ihrer Spareinlagen im Falle der Insolvenz der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> geltend gemacht wurden.</p>
<p><span id="more-206"></span></p>
<p>Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> AG Spareinlagen in Form von Sparbriefen sowie Festgeld von jeweils weit mehr als 20.000 €. Im Juli 2003 wurde über das Vermögen der BFI <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> AG, die nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen war, sondern nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz unterlag, das Insolvenz-verfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund des Einlagensicherungsgesetzes erhielten die Klägerinnen jeweils einen Entschädi-gungsbetrag von 20.000 €. Den überschießenden Betrag ihrer Einlagen meldeten die Klägerinnen zur Insolvenztabelle an und erhielten vom Beklagten darauf Abschlagszahlungen von ca. 30 %.</p>
<p>Wegen ihres restlichen Schadens verlangen sie ebenso wie etwa 80 weitere geschädigte Anleger der BFI <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> AG vom Beklagten die abgesonderte Befriedigung aus einer Versicherungsforderung. Die Insolvenzschuldnerin hatte bei der streitverkündeten Versicherung eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Klägerinnen werfen der Insolvenz-schuldnerin vor allem vor, ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes*, Kunden in leicht verständlicher Form über die für die Einlagensicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> zu informieren, nicht nachgekommen zu sein. Das Landgericht hat den Klagen im Wesentlichen stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen. Die Revision der Klägerinnen hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.</p>
<p>Der XI. Zivilsenat hat die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> nicht gegen ihre <a href="http://agb-recht.de/tag/informationspflicht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Informationspflicht">Informationspflicht</a> nach § 23a Abs. 1 Satz 2 KWG, den Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung in leicht verständlicher Form über die für die <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> zu informieren, verstoßen hat. Das Erfordernis der leichten Verständlichkeit der Information ist auch dann erfüllt, wenn die Information &#8211; wie hier &#8211; in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts erteilt und der Kunde hierauf gesondert hingewiesen wurde. Einer gesonderten Unterzeichnung der Informationsschrift durch den Kunden bedarf es nicht. Dass die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> ihrer <a href="http://agb-recht.de/tag/informationspflicht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Informationspflicht">Informationspflicht</a> nicht nachgekommen ist, hat nach allgemeinen Grundsätzen der Kunde zu beweisen. Dieser Beweis ist den Klägerinnen &#8211; wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat &#8211; nicht gelungen.</p>
<p>Dagegen hat das Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch der Klägerinnen wegen eines Beratungsverschuldens der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> auf der Grundlage des tatsächlichen Vorbringens der Klägerinnen zu Unrecht verneint. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass eine <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> bei Zustandekommen eines Beratungsvertrages einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen darf, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht. Da das Berufungsgericht das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen offengelassen bzw. nicht geprüft hat, müssen die gegebenenfalls erforderlichen Feststellungen nunmehr nachgeholt werden.</p>
<p><strong>Rechtsgrundlage</strong></p>
<p>§ 23 Abs. 1 Satz 2 KWG i. d. F. vom 1. August 1998:</p>
<p>Das Institut hat ferner Kunden, die nicht Institute sind, vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich in leicht verständlicher Form über die für die <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der <a href="http://agb-recht.de/tag/sicherung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherung">Sicherung</a> zu informieren.</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
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