Archiv für die Kategorie „- Bankrecht“

BGH: Schadensersatz einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die bundesweit einheitliche Praxis einer Bank, nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden mit pauschal 6 Euro zu belasten, unzulässig ist.
Nachdem der XI. Zivilsenat mit Urteilen vom 21. Oktober 1997 (BGHZ 137, 43 ff. und , WM 1997, 2300 ff.) Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung für unzulässig erklärt hatte, wies die beklagte Großbank ihre Geschäftstellen intern an, die ihr bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber teilweise als geltend zu machen und dessen Konto mit 15 DM, jetzt 6 €, zu belasten. Die Beklagte verfuhr daraufhin gemäß diesem Rundschreiben. [...].

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BGH: Einschränkung der Gläubigeransprüche aus Höchstbetragsbürgschaften

Die beklagte GmbH hatte für Verbindlichkeiten ihres Geschäftsführers gegenüber dem klagenden Kreditinstitut eine Bürgschaft bis zum Betrag von 130.000 DM übernommen. Diese Bürgschaft enthielt folgende Formularklausel:

    “Die Bürgschaft umfasst zusätzlich Zinsen, Provisionen und Kosten, die aus den verbürgten Ansprüchen oder durch deren Geltendmachung entstehen, und zwar auch dann, wenn dadurch der oben genannte Betrag überschritten wird. Dies gilt auch dann, wenn Zinsen, Provisionen und Kosten durch Saldenfeststellungen im Kontokorrent Teil der Hauptschuld werden und dadurch der oben genannte Betrag überschritten wird.”

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BGH: Widerruf von Kontobelastungen durch den Insolvenzverwalter

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Schadensersatzprozeß eines Gläubigers gegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter über die Frage befunden, ob sich dieser ersatzpflichtig macht, wenn er Belastungsbuchungen auf dem Konto des Schuldners nicht zustimmt, die in den letzten sechs Wochen vor dem Insolvenzantrag aufgrund einer von diesem erteilten Einziehungsermächtigung erfolgt sind.

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BGH: Formularmäßige Verpflichtung zur Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Bauverträgen unzulässig

Der für das Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Auftraggeber eines Bauvorhabens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen darf, dass der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung die im Baugewerbe vielfach übliche ” Bürgschaft auf erstes Anfordern” stellt.
Der Auftraggeber habe zwar, wie der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden hat (Urteil vom 20. April 2000 – VII ZR 458/97), ein berechtigtes Interesse daran, seine Ansprüche bei unzureichender Vertragserfüllung des Auftragnehmers durch eine (einfache, selbstschuldnerische) Bürgschaft sichern zu lassen. Deren Inanspruchnahme setze den Nachweis voraus, dass der Sicherungsfall eingetreten sei, also der Bauhandwerker schlechte Arbeit geleistet habe.

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BGH: Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und Lastschriftverfahren

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die im Preisverzeichnis einer Bank enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung

    “Rücklastschrift von anderen Banken: fremde Kosten …”

gegen § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstößt und unwirksam ist. Hingegen unterliegt die Klausel

    “Scheckrückgabe von anderen Banken: fremde Kosten …”

nicht der gerichtlichen .

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BGH: Umfassender Haftungsausschluss für Zugangsstörungen im Online-Banking unzulässig

Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum formularmäßig nicht umfassend ausschließen.
Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am “Online-Service” an. Die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel:

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