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	<title>AGB-Recht.de &#187; Branchen</title>
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	<description>Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) &#124; Rechtsanwalt Exner, Kiel</description>
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		<title>BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB - Aktuell]]></category>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat im Urteil vom 29.11.2011 über die Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über AGB-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des BGH: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hat im <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 29.11.2011 über die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>:</p>
<ul>
<li>Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.</li>
<li>Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die <a href="http://agb-recht.de/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> begehrende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> zu beweisen.</li>
<li>Eine <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,&#8211; EUR haften soll, umfaßt auch die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.</li>
</ul>
<p><span id="more-303"></span></p>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten</h2>
<p>Der für das <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a>- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze für eine <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl fortentwickelt sowie über die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, die diese <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> regeln.</p>
<p>In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde dem Beklagten von der klagenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt, die zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten zugelassen war. In den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> den Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen auf 1.000,00  € pro Tag begrenzt. Weiter war danach der Karteninhaber verpflichtet, Verlust oder festgestellten Missbrauch der Karte der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unverzüglich anzuzeigen. Bis zum Eingang dieser Verlustmeldung sollte er grundsätzlich nur bis zu einem Höchstbetrag von 50 € haften.</p>
<p>In der Nacht vom 12. auf den 13. August 2009 kam es an Geldautomaten von Kreditinstituten in Hamburg zu insgesamt sechs Abhebungen zu je 500,00  €, wobei die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des Beklagten verwendet wurde. Die Klägerin belastete das Girokonto des Beklagten mit den abgehobenen Beträgen im Lastschriftverfahren. Der Beklagte widersprach den Abbuchungen und kündigte den Kreditkartenvertrag.</p>
<p>Die klagende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> begehrt von dem Beklagten im Wege des Schadensersatzes Ausgleich der Belastungsbuchungen und der Gebühren für Rücklastschriften sowie für die Erstellung eines Kontoauszugs in Höhe von insgesamt noch 2.996,00 €. Sie ist der Ansicht, der Beklagte habe die Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der verwendeten PIN verletzt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten das <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.</p>
<p>Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die <a href="http://agb-recht.de/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> begehrende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> zu beweisen.</p>
<p>Weiter erfasst eine von der kontoführenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> im konkreten Fall in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,&#8211; EUR haften soll, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch die <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten. Der beklagte Karteninhaber kann sich damit auf die Haftungsgrenze von 50,00 Euro unabhängig davon berufen, ob er schuldhaft gehandelt hat.</p>
<p>Schließlich schützt ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> festgelegter Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen pro Tag mit einer konkreten Karte auch den Karteninhaber, sodass dessen <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> im Falle eines Kartenmissbrauchs auf diesen Betrag begrenzt sein kann, wenn die die Karte ausstellende <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> ihrer Pflicht, die Einhaltung dieses Höchstbetrags zu sichern, nicht genügt hat.</p>
<p><strong><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a></strong>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 29. November 2011 &#8211; XI ZR 370/10</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: Amtsgericht Göppingen &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 23. April 2010 &#8211; 7 C 115/10; LG Ulm &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 20. Oktober 2010 &#8211; 1 S 81/10</p>
<h2>Banken-<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a></h2>
<p>Die von der klagenden <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten, im <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> angesprochenen Klauseln lauteten auszugsweise wie folgt:</p>
<p>Ziffer 9.1:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen beträgt bei der SPECIAL Visa Card/MasterCard 500,&#8211; EUR pro Tag oder der entsprechende Betrag in der jeweiligen Landeswährung. Für Inhaber einer SPECIAL Visa Goldcard/ MasterCard Gold oder eines SPECIAL Goldcard Sets erhöht sich der Betrag auf 1000,&#8211; EUR.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ziffer 10.1:</p>
<blockquote><p>&#8220;Stellen Sie den Verlust der Karte/n oder eine missbräuchliche Verfügung fest, werden Sie dies der <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unverzüglich telefonisch unter nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzeigen. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haften Sie bis zum Höchstbetrag von 50,00 EUR. Für Umsätze ab Eingang der Verlustmeldung entfällt Ihre <a href="http://agb-recht.de/tag/haftung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Haftung">Haftung</a> für eine eventuelle missbräuchliche Verwendung der Karte/n. Sofern der Verdacht einer Entwendung oder missbräuchlichen Verwendung besteht, werden Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. &#8220;</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 189/2011</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
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		<title>BAG-Urteil: Bonus-Klausel Investmentbank</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Oct 2011 14:20:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Bankrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB - Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[AGB im Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bonus-Klausel]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG: Die Kürzung von Boni nach einer Bonus-Klausel um 90% ist rechtmäßig, wenn die Bank ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (Bank) vereinbart worden ist. Eine weitere Entscheidung des BAG betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung &#8220;Bonus im Tarif&#8220;. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: Die Kürzung von Boni nach einer <a href="http://agb-recht.de/tag/bonus-klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bonus-Klausel">Bonus-Klausel</a> um 90% ist rechtmäßig, wenn die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (<a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a>) vereinbart worden ist.</p>
<p>Eine weitere Entscheidung des <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung &#8220;<em>Bonus im Tarif</em>&#8220;. In diesem Fall erhielt die Klägerin den Bonus.</p>
<p><strong>Anm. RA Exner</strong>: Die Bonus-Klauseln in den Arbeitsverträgen der Banken sind über die letzten Jahre zu einem Politikum geworden. Bemerkenswert, dass dem <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> insgesamt weitere 12 Fälle vorlagen, in denen auf die Auszahlung eines Bonus geklagt worden war. Eines wird man dem <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> in jedem Fall dem <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> bei dem <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> und seiner Begründung bescheinigen müssen: Das Ergebnis dient dem sozialen Frieden. Der Kläger im vorliegenden Fall hat bei negativem operativen Ergebnis aber immer noch einen &#8220;Bonus&#8221; erhalten, der für einige Bürger ein Teil der gar ein ganzes Jahresgehalt ausmacht.</p>
<p>Zu <a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a>  zu &#8220;<em>Bonus im Tarif</em>&#8221; (und zwei gleich gelagerte Fälle): Hier siegte die Klägerin, weil die <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> unfähig war, die eigene &#8211; in der Betriebsvereinbarung vorgegebene &#8211; Berechnung des Bonus korrekt auszuführen. Hoffentlich wird mit den Kundengeldern anders verfahren.</p>
<p><span id="more-298"></span></p>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: Bonuszahlung 2008 &#8211; Investmentbank</h2>
<p>Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008. &#8211; Der Kläger war in der Investmentsparte der D. AG als Sales/Kundenberater beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging aufgrund einer Verschmelzung auf die beklagte <a href="http://agb-recht.de/tag/bank/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bank">Bank</a> über. Er erhielt nach dem Arbeitsvertrag ein festes Bruttomonatsgehalt und eine variable Vergütung, die im Ermessen der Beklagten stand. Im August 2008 beschloss der Vorstand der D. AG, für die Mitarbeiter der Investmentsparte einen Bonuspool in Höhe von 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies wurde den Beschäftigten mitgeteilt. Am 19. Dezember 2008 erhielt der Kläger einen „Bonusbrief“, wonach der Bonus „vorläufig“ auf EUR 172.500,00 brutto festgesetzt wurde. Im Februar 2009 beschloss der Vorstand der D. AG, im Hinblick auf das negative operative Ergebnis von etwa 6,5 Mrd. Euro lediglich einen um 90 % gekürzten Bonus iHv. 17.250,00 Euro brutto zu zahlen. Mit seiner Klage macht der Kläger die Differenz zum vollen Bonus geltend.</p>
<p>Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.</p>
<p>Bei der Festsetzung des Bonus im Februar 2009 hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten nach Auffassung des Senats die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>) beachtet. Zwar musste die D. AG dabei die Zusage des Bonuspools berücksichtigen. Im Hinblick auf die erwirtschafteten Verluste war es jedoch auch unter Berücksichtigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, den Bonus deutlich zu reduzieren.</p>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. Oktober 2011 &#8211; 10 AZR 756/10 -</p>
<p><strong>Vorinstanz</strong>: Hessisches Landesarbeitsgericht,<a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 20. September 2010 &#8211; 7 Sa 219/10 -</p>
<blockquote><p><em>Hinweis</em>: Die Revisionen in 12 (!) Fällen mit vergleichbaren vertraglichen Regelungen blieben ebenfalls erfolglos. In einem Fall ist das landesarbeitsgerichtliche <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.</p></blockquote>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: &#8220;Bonus im Tarif&#8221;</h2>
<p>Der Senat hatte darüber hinaus über Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ fiel, zu entscheiden. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. War dies geschehen, so ergab sich aus dem weiteren Inhalt der Betriebsvereinbarung die Höhe des Bonus für den einzelnen Beschäftigten. Die Boni erreichten dabei Größenordnungen von etwa ein bis zwei Monatsgehältern. Im Oktober 2008 teilte der Vorstand der D. AG den Beschäftigten mit, dass für 2008 ein Bonusvolumen wie im Jahr 2007 zugesagt werde. Zur Auszahlung kam dann allerdings nur eine &#8220;Anerkennungsprämie&#8221; von 1.000,- Euro.</p>
<p>Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der auf Zahlung des Differenzbetrags zum vollen Bonus gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hiergegen blieb vor dem Zehnten Senat erfolglos.</p>
<p>Mit der Zusage eines Bonusvolumens hat sich der Vorstand der D. AG nach den Regelungen der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ gebunden. Die sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergebenden Boni durften später trotz der kritischen wirtschaftlichen Lage ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat nicht reduziert werden.</p>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. Oktober 2011 &#8211; 10 AZR 649/10 -</p>
<p><strong>Vorinstanz</strong>: Landesarbeitsgericht Hamm,<a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 6. Oktober 2010 &#8211; 3 Sa 854/10 -</p>
<blockquote><p><em>Hinweis</em>: In zwei vergleichbaren Fällen hat der Senat den Revisionen der in den Vorinstanzen unterlegenen Kläger stattgegeben.</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> | Pressesprecher &#8211; Pressemitteilung Nr. 76/11</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008<br /> This feed is for personal, non-commercial use only. <br /> The use of this feed on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
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</ul>

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		<title>LG Kiel: AGB-Klauseln von klarmobil.de rechtswidrig</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Aug 2011 07:20:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- TK- und IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Klauseln]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Preisanpassungsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsklage]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Fall des im Marz ergangenn Urteils des LG Kiel ging es um mehrere AGB-Klauseln des Mobilfunkanbeiters klarmobil.de. Es wurden folgende AGB-Klauseln als rechtswidrig und unwirksam gehalten: Preisanpassungsklausel bzw. einseitige Änderung der Preisliste, Pauschlae für den Fall der Rückweisung einer Lastschrift, Pauschale für Mahngebühren, Gebühr für die Abrechnung von Restguthaben bei Prepaid-Verträgen. Im Verfahren ging [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Fall des im Marz ergangenn Urteils des LG <a href="http://agb-recht.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> ging es um mehrere <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln des Mobilfunkanbeiters klarmobil.de. Es wurden folgende <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln als rechtswidrig und unwirksam gehalten:</p>
<ul>
<li><a href="http://agb-recht.de/tag/preisanpassungsklausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Preisanpassungsklausel">Preisanpassungsklausel</a> bzw. einseitige Änderung der Preisliste,</li>
<li>Pauschlae für den Fall der Rückweisung einer Lastschrift,</li>
<li>Pauschale für Mahngebühren,</li>
<li>Gebühr für die Abrechnung von Restguthaben bei Prepaid-Verträgen.</li>
</ul>
<p>Im Verfahren ging es um eine Abmahnung der <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlG). Die Verwender von unwirksamen <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln sollten diese Gefahr durchaus kennen: Unwirksame <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> können von Wettbewerbern oder bei Verbrauchergeschäften z.B. von der Verbraucherzentrale abgemahnt und im Wege der Verbandsklage die Unterlassung durchgesetzt werden.</p>
<p>Aus den Gründen ist hier nur ein kurzer Auszug wieder gegeben. Das LG <a href="http://agb-recht.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> hat m.E. richtig und in Übereinstimmung mit der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>-Rechtsprechung die <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-Klauseln als rechtswidrig verworfen. Die unzulässigen Klauseln sind im Tatbestand aufgeführt.</p>
<p><span id="more-300"></span></p>
<h2>LG <a href="http://agb-recht.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> 18. Zivilkammer, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 17.03.2011, Az. 18 O 243/10</h2>
<h3>Tenor</h3>
<ul>
<li>Das Versäumnisurteil vom 25.10.2010 bleibt aufrechterhalten.</li>
<li>Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.</li>
<li>Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € fortgesetzt werden.</li>
</ul>
<h3>Aus dem Tatbestand</h3>
<p>Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagegesetz in Bezug auf mehrere Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten der Beklagten geltend.(&#8230;)</p>
<p>Die Beklagte bietet Mobilfunktelefonleistungen an. Die Leistungen werden unter anderem in Form von Prepaid- und Postpaid-Verträgen unter der Internetadresse www.klarmobil.de angeboten. Die Beklagte verwendet im Zusammenhang mit ihren angebotenen Leistungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preislisten, die auf der Internetseite unter den Buttons „<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> Prepaid“, „<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> Postpaid“ und „Preislisten“ zum Einsehen und Download bereitgestellt sind. In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarmobil Prepaid“ findet sich unter „1. Allgemeines / Änderung der <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>“ folgende Ziffer:</p>
<blockquote><p>1.3 Änderungen der <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> und der Preisliste wird klarmobil dem Kunden mitteilen. Die Mitteilung kann auch an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder per Kurzmitteilung (SMS) an seine Mobilfunknummer erfolgen. Auf das Recht des Kunden nach Ziffer 11.2 wird hingewiesen.</p></blockquote>
<p>Unter der Ziffer „4. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht des Kunden“ heißt es wie folgt:</p>
<blockquote><p>4.7 (&#8230;) für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht werden, hat der Kunde klarmobil die hierdurch anfallenden Kosten zu erstatten. Er hat jedoch mindestens das sich hierfür aus der Preisliste von klarmobil ergebende Entgelt zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.</p></blockquote>
<blockquote><p>4.9 Eine Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich. (&#8230;) klarmobil erhebt für die Auszahlung des Guthabens ein Dienstleistungsentgelt gemäß der Preisliste.</p></blockquote>
<p>In der Preisliste für Prepaid-Verträge ist unter der Überschrift „Sonstige Preise“ folgende Regelung zu finden:</p>
<blockquote><p>Auszahlung Restguthaben 6,00 €</p></blockquote>
<p>Des Weiteren steht in der Preisliste über Mobilfunkleistungen unter „Sonstige Preise (einmalig)“:</p>
<blockquote><p>Mahngebühr 9,95 €<br />
Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden 19,95 €.</p></blockquote>
<p>(&#8230;) Mit Abmahnschreiben vom 09.12.2009 forderte der Kläger die Beklagte im Hinblick auf die Kostenerhebung für Rücklastschriften zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine entsprechende Aufforderung erfolgte wegen der übrigen streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Schreiben vom 03.03.2010. Mit Schreiben vom 19.08.2010 wiederholte der Kläger seine Aufforderungen. Eine Unterlassungserklärung gab die Beklagte nicht ab.</p>
<p>Auf Antrag des Klägers ist am 25.10.2010 ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte ergangen. Wegen des Inhalts des Urteils wird auf die Blätter 63 bis 65 der Akte Bezug genommen.</p>
<p>Gegen dieses der Beklagten am 29.10.2010 zugestellte Versäumnisurteil hat die Beklagte mit einem am 12.11.2010 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz Einspruch eingelegt.</p>
<h3>Aus den Gründen</h3>
<blockquote><p>Die Klage ist zulässig und begründet, so dass das Versäumnisurteil auch nach dem form- und fristgerecht eingelegten Einspruch der Beklagten aufrechtzuerhalten ist. (&#8230;) Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gemäß § 1 UKlaG gegen die Beklagte zu. Voraussetzung ist, dass die von der Beklagten verwendeten Bestimmungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den §§ 307 ff. <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a> unwirksam sind und eine Wiederholungsgefahr besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.</p>
<p>Die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarmobil Prepaid“ Ziffer 1.3 verstößt hinsichtlich der Preisänderungsmöglichkeit gegen § 308 Nr. 4 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>. Diese Vorschrift ist auf die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> anwendbar. Die Anwendbarkeit ist gegeben, wenn sich die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> auf Folgeänderungen bezieht, die nicht den §§ 315 ff. <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a> unterfallen. Auch die Änderungen von Preisen für die Inanspruchnahme von Leistungen fallen unter den Leistungsbegriff des § 308 Nr. 4 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a> sowie die Norm auch auf Dauerschuldverhältnisse anwendbar ist (vgl. Palandt/Grüneberg, <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>, 70. Auflage, § 308 Rnr. 24). Die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> Ziffer 1.3 wird bei ihrer Verwendung zum Bestandteil von Verträgen, die Dauerschuldverhältnisse darstellen.(&#8230;) Die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> hält einer Inhaltskontrolle nicht stand.</p></blockquote>
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		<item>
		<title>BGH: Sperrung in AGB der Mobilfunkverträge (Telekom, congstar)</title>
		<link>http://agb-recht.de/klauseln/klausel-recht/2011/08/bgh-sperrung-in-agb-der-mobilfunkvertrage-telekom-congstar/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 15:50:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[- TK- und IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Klauseln]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. beanstandete u. a. drei Klauseln der von der Beklagten &#8211; einem Telekommunikationsunternehmen &#8211; in Verträgen mit Verbrauchern über Mobilfunkleistungen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den beanstandeten Klauseln gehören die folgenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:</p>
<p>Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. beanstandete u. a. drei Klauseln der von der Beklagten &#8211; einem Telekommunikationsunternehmen &#8211; in Verträgen mit Verbrauchern über Mobilfunkleistungen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.</p>
<p>Zu den beanstandeten Klauseln gehören die folgenden im Revisionsverfahren noch streitgegenständlichen drei Klauseln:</p>
<blockquote><p>&#8220;7.Nutzung durch Dritte</p>
<p>7.2 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch …. unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.</p>
<p>7.3 Nach Verlust der &#8230; Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei &#8230; angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen &#8230; den Zugang vermittelt.</p>
<p>11.Verzug</p>
<p>11.2 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 € in Verzug, kann &#8230; den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren.&#8221;</p></blockquote>
<p><span id="more-295"></span></p>
<h2>Unterlassung &#8211; Langericht</h2>
<p>Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung der Verwendung dieser Klauseln verurteilt. Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten das <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> des Landgerichts abgeändert und die Klage hinsichtlich des Unterlassungsbegehrens bezüglich der Nr. 7.2 und 7.3 abgewiesen.</p>
<h2>Berufung OLG</h2>
<p>Die weitergehende Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision haben der Kläger sein Unterlassungsbegehren bezüglich der Klauseln Nr. 7.2 und 7.3 und die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag hinsichtlich der <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> Nr. 11.2 weiter verfolgt. Beide Revisionen sind erfolglos geblieben.</p>
<h2>Revision beim Bundesgerichtshof (<a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>)</h2>
<p>Die Revision des Klägers war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs unbegründet, weil die Klauseln Nr. 7.2. und 7.3. der von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle standhalten. Er hat sie als Vergütungsregelungen angesehen und hiervon ausgehend keine unangemessene Benachteiligung der Kunden der Beklagten festgestellt. Bei der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen handelt es sich um ein praktisch vollständig technisiertes, anonymes Massengeschäft. Die Beklagte nimmt von der konkreten Person des die Mobilfunkdienstleistung Abrufenden keine Kenntnis. Sie kann deshalb nicht beurteilen, ob das Abrufen der Mobilfunkdienstleistung mit Billigung des Kunden erfolgt. Sie muss sich darauf verlassen können, dass dieser beim Gebrauch seines Mobiltelefons die erforderlichen Vorkehrungen trifft, damit Unbefugte keinen Zugriff auf Mobilfunkdienstleistungen erhalten. Vom Mobilfunkkunden zu verlangen, nach seinen Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung Dritter zu unterbinden, benachteiligt diesen nicht unangemessen. Eine andere Frage ist, wie die Sorgfaltspflichten, die dem Kunden in seiner Risikosphäre obliegen, im Einzelnen beschaffen sind. Den besonderen Gefährdungen, etwa hinsichtlich des Verlusts der SIM-Karte, gegebenenfalls einschließlich des Mobiltelefons, die sich gerade aus dem Umstand ergeben, dass die Mobilfunkdienstleistung an jedem Ort und damit auch außerhalb der geschützten Sphäre der Wohnung des Anschlussinhabers zur Verfügung steht, kann dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunden nicht überspannt werden. Dies stellt jedoch die Wirksamkeit der hier fraglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Blickwinkel einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden des Beklagten nicht in Frage.</p>
<p>Der <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> Nr. 7.3. hat der Bundesgerichthof nur eine zeitliche Begrenzung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte im Fall des Verlustes der SiM-Karte entnommen, was diesen deshalb nicht benachteiligt, sondern seine Zahlungspflichten begrenzt.</p>
<p>Die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen, weil die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> Nr. 11.2 einer Inhaltskontrolle nicht stand hält und sie nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>** unwirksam ist. Sie benachteiligt die jeweiligen Mobilfunkkunden der Beklagten entgegen Treu und Glauben unangemessen. Die Sperre des Mobilfunkanschlusses stellt der Sache nach die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar. Insbesondere von § 320 Abs. 2 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>*** weicht die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> Nr. 11.2. zum Nachteil des Kunden ab. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu erbringenden Mobilfunkdienstleistungen steht der Beklagten danach nicht zu, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil der Gegenleistung noch offen steht. Dies kann bei einem Verzug mit einem Betrag von 15,50 Euro, der nach der <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> die Sperre rechtfertigt, nicht ausgeschlossen werden. Dabei hat der Senat insbesondere in Betrachtung gezogen, dass der Gesetzgeber in § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG* für die Telefondienstleistungsunternehmen im Festnetzbereich als Voraussetzung für eine Sperre den Betrag von 75 € festgelegt hat. Der Bundesgerichthof hat diese gesetzgeberische Wertung im Rahmen der Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Verträge über Mobilfunkdienstleistungen für übertragbar gehalten.</p>
<blockquote><p>&#8220;*§ 45k TKG Sperre</p>
<p>(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf an festen Standorten zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.</p>
<p>(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. &#8230;&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;**§ 307 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>  Inhaltskontrolle</p>
<p>(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.</p>
<p>(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung</p>
<ol>
<li>mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder</li>
<li>wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.</li>
</ol>
<p>(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;***§ 320 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a> Einrede des nicht erfüllten Vertrags</p>
<p>(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.</p>
<p>(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teiles, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.&#8221;</p></blockquote>
<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 17. Februar 2011 – III ZR 35/10</p>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: LG Köln <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 17. Juni 2009 – 26 O 150/08; OLG Köln <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 22. Januar 2010 – 6 U 119/09</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> PM Nr. 31/2011</p>
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		<title>BGH: Hersteller-Garantie beim Kfz-Kauf</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jul 2011 06:55:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 293/10 (Kaufrecht) &#8211; Der Fall des BGH betrifft auch auf viele Werbeaussagen bzw. Online-Angebote mit &#8220;Garantie&#8221; und &#8220;Garantie-Bedingungen&#8221;. Im vorliegenden Fall ging es um Wartungsintervalle und -Leistungen von KfZ. Hierzu führt der BGH jetzt aus, dass &#8220;eine Klausel, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 293/10 (<a href="http://agb-recht.de/tag/kaufrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kaufrecht">Kaufrecht</a>) &#8211; Der Fall des <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> betrifft auch auf viele Werbeaussagen bzw. Online-Angebote mit &#8220;<a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a>&#8221; und &#8220;<a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a>-Bedingungen&#8221;. Im vorliegenden Fall ging es um Wartungsintervalle und -Leistungen von KfZ. Hierzu führt der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> jetzt aus, dass &#8220;eine <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig macht, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich ist, (eine) unangemessene Benachteiligung des Kunden dar(stellt) und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>* unwirksam (ist).&#8221;</p>
<p><span id="more-292"></span></p>
<h2><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf</h2>
<p>(&#8230;) Der Kläger erwarb im Februar 2005 einen am 30. Juni 2004 erstmals zugelassen Vorführwagen PKW Saab 9.5. Er nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin aus einer ihm bei Erwerb des Fahrzeugs ausgehändigten Urkunde über eine &#8220;Saab-Protection&#8221;-<a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> in Anspruch. In den formularmäßig gestalteten Garantiebedingungen heißt es unter anderem:</p>
<blockquote>
<h3>&#8220;2. Allgemeines</h3>
<p>Saab garantiert bei Material- oder Herstellungsfehlern die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des betreffenden Teils bei jedem Saab-Vertragshändler. Die <a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> ist an das in diesem Dokument beschriebene Fahrzeug gebunden und geht beim Weiterverkauf des Fahrzeugs auf den nächsten Erwerber über. (&#8230;)</p>
<h3>4. <a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a>-Dauer</h3>
<p>Die vorliegende <a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> beginnt mit Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie. Sie hat eine Laufzeit von einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Herstellergarantie. &#8230;</p>
<h3>6. Garantievoraussetzungen</h3>
<p>Garantieansprüche können nur bei einem Saab-Vertragshändler unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:</p>
<p>-Das Fahrzeug muss gemäß den im Serviceheft beschriebenen Vorschriften bei einem Saab-Vertragshändler unter ausschließlicher Verwendung von Saab Originalteilen gewartet worden sein.</p>
<p>-Die ordnungsgemäße Wartung muss im Serviceheft bestätigt sein.</p>
<p>Das Nachweisdokument ist bei der Schadensmeldung vorzulegen.&#8221;</p></blockquote>
<p>In dem Serviceheft ist bestimmt, dass das Fahrzeug jährlich oder nach einer Fahrleistung von jeweils 20.000 km einer Wartung zu unterziehen ist. Am 27. Dezember 2006 trat bei einem Kilometerstand von 69.580 km ein Defekt an der Dieseleinspritzpumpe auf, für dessen Reparatur dem Kläger vom Saab-Zentrum 3.138,23 € in Rechnung gestellt wurden. Anlässlich der Reparatur ließ der Kläger auch die zuvor unterbliebene 60.000-km-Inspektion nachholen. Ob die verspätet durchgeführte Inspektion für den eingetretenen Defekt ursächlich war, ist streitig. Die Beklagte hat, gestützt auf die nicht rechtzeitig durchgeführte Inspektion, ihre Eintrittspflicht verneint.</p>
<p>Das Amtsgericht hat die auf die Freistellung von den Reparaturkosten gerichtete Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.</p>
<p>Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der unter anderem für das <a href="http://agb-recht.de/tag/kaufrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kaufrecht">Kaufrecht</a> zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einer Kfz-Herstellergarantie, die im Zeitpunkt der Übernahme nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährt worden ist, die Garantieleistung von der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten nicht ohne Rücksicht darauf abhängig gemacht werden darf, ob der Garantiefall auf eine unterlassene Wartung zurückzuführen ist. Besteht die Gegenleistung für die <a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> in dem dafür entrichteten Entgelt, so stellt sich eine <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig macht, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich ist, als unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>* unwirksam.</p>
<p>Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, weil es noch weiterer Feststellungen zu der Frage bedarf, ob die <a href="http://agb-recht.de/tag/garantie/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Garantie">Garantie</a> vorliegend gegen Zahlung eines Entgelts gewährt wurde.</p>
<blockquote><p>*§ 307 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>: Inhaltskontrolle</p>
<p>(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (…)</p></blockquote>
<p><strong>Vorinstanzen</strong>: AG Rüsselsheim, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. März 2010 – 3 C 1537/09; LG Darmstadt, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 3. November 2010 – 7 S 60/10</p>
<p><strong>Quelle</strong>: PM Nr. 120/2011 zu <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 6. Juli 2011 &#8211; VIII ZR 293/10</p>
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		<title>BGH: Abschlussgebühren in AGB Bausparkasse</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:22:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam &#8211; Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam ist. Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bausparkasse. Die Beklagte verwendet gegenüber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparkasse/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparkasse">Bausparkasse</a> ist wirksam &#8211; Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparkasse/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparkasse">Bausparkasse</a> wirksam ist.</p>
<p>Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparkasse/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparkasse">Bausparkasse</a>.</p>
<p>Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparvertrage/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparverträge">Bausparverträge</a> (<a href="http://agb-recht.de/tag/abb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with ABB">ABB</a>) eine <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>, nach der mit Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig wird, die nicht &#8211; auch nicht anteilig &#8211; zurückbezahlt oder herabgesetzt wird, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.</p>
<p><span id="more-307"></span></p>
<p>Der Kläger ist der Ansicht, diese <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> sei gemäß § 307 Abs. 1 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a>* unwirksam, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Zur Begründung führt er unter anderem an, dass die Beklagte für die vereinnahmte Abschlussgebühr keine Leistung an die Neukunden erbringe, sondern damit lediglich ihre internen Vertriebskosten auf diese abwälze.</p>
<h2>Enttäuschendes <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>-<a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a>: Abschlussgebühren in <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparkasse/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparkasse">Bausparkasse</a></h2>
<p>Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> zwar der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegt, dieser aber standhält.</p>
<p>Die Inhaltskontrolle ist eröffnet, weil die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> nicht eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Abschlussgebühr als Entgelt für eine Leistung der <a href="http://agb-recht.de/tag/bausparkasse/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bausparkasse">Bausparkasse</a> an ihre Kunden, etwa die Aufnahme in die Gemeinschaft der Bausparer und die Einräumung einer Anwartschaft auf ein Darlehen zu besonders günstigen Zinsen, erhoben wird. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts finanziert die Beklagte mit der Abschlussgebühr die Kosten ihrer Außendienstmitarbeiter, die neue Kunden werben, mithin den Vertrieb von Bausparverträgen.</p>
<p>Die <a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a> hält der Inhaltskontrolle stand, weil die Vertragspartner der Beklagten durch die Abschlussgebühr nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden. Die mit der Abschlussgebühr finanzierte Werbung neuer Kunden dient nicht nur dem Interesse der Bausparkassen, Gewinne zu erzielen. Sie liegt auch im kollektiven Interesse der Bauspargemeinschaft. Die mit jedem Bausparvertrag bezweckte (zeitnahe) Zuteilung der Bausparsumme kann nur erfolgen, wenn dem Bausparkollektiv fortlaufend neue Mittel zugeführt werden, indem neue Kunden Einlageleistungen übernehmen. Deshalb führt eine Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass die laufzeitunabhängige Umlegung der Vertriebskosten durch Erhebung einer Abschlussgebühr die Bausparer als Vertragspartner der Beklagten nicht unangemessen benachteiligt.</p>
<ul>
<li><a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 7. Dezember 2010 &#8211; XI ZR 3/10</li>
<li>Vorinstinanzen: LG Heilbronn &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 12. März 2009 &#8211; 6 O 341/08 (WM 2009, 603); OLG Stuttgart &#8211; <a href="http://agb-recht.de/tag/urteil/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Urteil">Urteil</a> vom 3. Dezember 2009 &#8211; 2 U 30/09 (WM 2010, 705)</li>
</ul>
<blockquote><p><strong>Kritische Anmerkung Rechtsanwalt Exner, Kie</strong>l: In Online-<a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> werden Kleuseln über Preisentgelte regelmäßig für unwirksam gehalten. Gleiches gilt auch für de <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a> vieler Klein- und Mittelständischer Unternehmen. Hat der <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> hier etwa eine Sonderrechtsprechung für die Bausparkassen eingeführt? Also der Zweck der Finanzierung von Außendienstmitarbeitern ist bestimmt kein legitimer rechtlicher Grund für eine solche <a href="http://agb-recht.de/tag/agb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with AGB">AGB</a>-<a href="http://agb-recht.de/tag/klausel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Klausel">Klausel</a>.Das Abstellen (vorwiegend) auf den Zweck und das &#8220;kollektive Interesse der Bauspargemeinschaft&#8221; ist schon sehr befremdlich. Dergleich weckt ungute Gefühle und zeugt nicht von juristisch richtigem methodischen Vorgehen: Der Zweck sollte Mittel nicht heilgen. Ein vorgebliches Allgemeininteresse ebenso wenig. Die zum Teil rechtswidrigen Praktiken der Kundenfängerei bei Bausparverträgen &#8211; wie oft in kritischen Fernsehsendungen zum Verbraucherschutz dargestellt &#8211; wird so juristisch untermauert. Dem ist zu widersprechen.</p></blockquote>
<blockquote>
<h3>* § 307 <a href="http://agb-recht.de/tag/bgb/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGB">BGB</a> Inhaltskontrolle</h3>
<p>(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.</p>
<p>(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung</p>
<p>1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder</p>
<p>2. wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.</p>
<p>(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.</p></blockquote>
<p>Text + Gesetzes-Quelle: <a href="http://agb-recht.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, PM Nr. 234/2010</p>
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