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Bahn haftet, Kunde zahlt? Neue Rechte für Fahrgäste
PM BMJ, Berlin, 1. Oktober 2008 – Fahrgäste sollen bessere Rechte bei Verspätungen bekommen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz beschlossen. Er knüpft an Regelungen einer bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt und dann EU-weit verbindlich gilt. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten.
“Die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland sollen so schnell wie möglich verbesserte Rechte erhalten, wenn sie unter Verspätungen im Bahnverkehr leiden müssen. Deshalb warten wir nicht auf das In-Kraft-Treten der EU-Verordnung, sondern regeln für innerdeutsche Fahrten im Nah- und Fernverkehr die Rechte der Bahnkunden so zügig wie möglich”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. “Jährlich sind Millionen von Fahrgästen in Deutschland von Verspätungen betroffen. Sie sollen künftig die anteilige Erstattung des Fahrpreises erhalten oder die Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel ausweichen zu können. Auch die Verspätung in der sog. Reisekette wird umfasst sein, also der Fall, dass ein Fahrgast wegen einer Verspätung den ursprünglich vorgesehenen Anschlusszug verpasst. Mit dem einheitlichen europäischen Recht schaffen wir mehr Rechtssicherheit für die Verkehrsunternehmen und machen Bahnfahren zugleich attraktiver” unterstrich Zypries.
Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen für den Fahrgast vorgesehen:
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BGH: Keine Erstattungen bei Umbuchung oder Verspätung? (Flugreisen)
Der BGH hatte gleich über zwei Fälle bei Flugreisen zu entscheiden. Es ging um Ansprüche von Reisenden gegen den Resieveranstalter bzw. das Flugreiseunternehmen. Allein schon die richtige Wahl des Anspruchsgegners ist entscheidend für den Erfolg einer Klage. In beiden Fällen ging es um EU-Richtlinien, die nach Ansicht der Kläger einen Anspruch begründen sollen. Nach Klärung der Vorlagefrage an den EuGH werden Reisunternehmen und Flugreise-Veranstalter ggf. ihre Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) anpassen müssen. Für Reisende sollte schon jetzt – im Falle eines möglichen Anspruchs – vorsorglich eine Prüfung durch einen Anwalt erfolgen.Sollte der EuGH Ansprüche der Reisenden bejahen, so sind anders lautende Reisebedingungen unwirksam.
Tags:- Reise / Tourismus, AGB - Aktuell, BGH, Reiserecht, Urteile, VertragsrechtPreiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält,
- “die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt”,
wirksam ist. Dies hat der Senat verneint.
Tags:- Reise / Tourismus, Angemessenheit, BGH, Inhaltskontrolle, Klauseln, Preisanpassungsklausel, Reiserecht, Tranzparenzgebot, Unklarheit, Urteile

