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BGH: Abschlussgebühren in AGB Bausparkasse
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wirksam ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bausparkasse.
Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) eine Klausel, nach der mit Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig wird, die nicht – auch nicht anteilig – zurückbezahlt oder herabgesetzt wird, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.
Tags:- Bankrecht, ABB, AGB - Aktuell, Bausparkasse, Bausparverträge, BGB, BGH, Klausel, Urteile, VertragsrechtBGH: Bürgschaft als Sicherheit in AGB eines Fertighausanbieters
BGH, Urteil vom 27.05.2010 – VII ZR 165/09 – Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen. Die Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen den Fertighausanbieter auf Unterlassung der Verwendung dieser Klausel hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.
Tags:- Bau- & Mietrecht, AGB - Aktuell, BGH, Sicherung, Unterlassung, Urteile, VertragsrechtBGH: Formularvertrag Auto-Kauf unter Privatleuten unterliegt nicht AGB-Recht
BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 67/09 – Die einmalige Verwendung eines Formularvertrags beim Kauf unter Privatleuten (C2C – Consumer to Consumer-Geschäft ) unterliegt nicht dem AGB-Recht. Es ging um einen Geewährleistungsausschluss beim Autokauf, wie er online oft abgewickelt wird: Nämlich unter Verwendung eines Kaufformulars von Dritten (hier: Versicherung; häufig sind aber auch Formulare des ADAC oder von anderen Webseiten verwendet.) Nach Mitteilung des BGH liege dem AGB-Recht der Gedanke zugrunde, dass in dem “Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen” die einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck komme. Daran fehle es, wenn die Einbeziehung der Vertragsbedingungen sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung der anderen Vertragspartei darstelle.
Anm. RA Exner: Mit der vorliegenden Entscheidung schafft der BGH einen weiteren Anreiz, dass Autogeschäfte über Strohmänner abgewickelt werden. Nunmkehr ist es mit dem Segen des BGH einem scheinbar “privaten” Verkäufer möglich, die Gewährleistung sogar für Unfallfreiheit auszuschließen. Da Private auch keine Impressumspflichten haben, Wettbewerbliche Abmahnungen nicht möglich sind, ergeben sich – als Nebenfolge der Entscheidung – immer mehr Anreize, einen Verkauf als gewerblicher Händler zu vermeiden.
Praxis-Tipp für Käufer: Die Unfallfreiheit sollten sich Käufer – auch schon vor der Entscheidung – ausdrücklich zusichern lassen. Die Haftung für Sachmängel können dann “im Übrigen” ausgeschlossen werden.
Tags:AGB - Aktuell, AGB-Recht, Autokauf, Branchen, Gewährleistung, Klauseln, Unfallfrei, Urteile, Verbraucher, Vertragsformular, Vertragsrecht, VordruckBGH: Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern (Unwirksame Preisanpassungsklausel)
BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 – VIII ZR 81/08 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren. Die 180 Kläger schlossen spätestens im September 2004 mit der Beklagten Gaslieferverträge nach den Sonderabkommen SOA1 und SOA2. Die von der Beklagten vorformulierten Bedingungen für das Sonderabkommen lauten auszugsweise wie folgt (bei Verträgen, die vor 1984 abgeschlossen wurden, haben die Bedingungen einen geringfügig abweichenden Wortlaut):
Tags:AGB - Aktuell, AVBGas, BGH, Branchen, Klauseln, Preisanpassungsklausel, Urteile, VertragsrechtBGH: AGB mit Preisanpassungsklauseln unwirksam (Erdgas-Sonderverträgen)
BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 – VIII ZR 320/07 – Der Bundesgerichtshof hat erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, weil die Preisanpassungsklauseln, die der Gasversorger in den Erdgas-Sonderverträgen mit den klagenden Kunden verwendet hat, wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam sind.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem regionalen Energieversorgungsunternehmen in Norddeutschland, einseitig vorgenommen wurden. Die Kläger sind Sondervertragskunden, die zu einem gegenüber dem Grundversorgungstarif des Unternehmens günstigeren Tarif für die Vollversorgung von Haushaltskunden (“s. Erdgas basis plus”) beliefert werden. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sind vorformulierte Verträge verschiedener Fassungen. In den Verträgen heißt es unter anderem:
Tags:AGB - Aktuell, BGH, Energieversorger, Klauseln, Preisanpassungsklausel, Urteile, Vertragsrecht, VertragsschlussBGH: Garantie bei Kauf von Gebrauchwagen – Rechtswidrige AGB
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 – VIII ZR 354/08 – Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen – Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob die Einstandspflicht aus einem Garantievertrag für ein Kraftfahrzeug im Schadensfall davon abhängig gemacht werden kann, dass eine formularmäßig vorgesehene Inspektion beim Verkäufer durchgeführt worden ist und eine Rechnung über die schon erfolgte Reparatur vorgelegt wird.
Der Kläger erwarb von einer Autohändlerin einen zehn Jahre alten Pkw Mercedes Benz C 280 mit einer Fahrleistung von 88.384 km. Die Verkäuferin gewährte dabei auf bestimmte Bauteile eine Garantie, der die Beklagte beitrat. Die Garantiebedingungen erlegen dem Käufer / Garantienehmer umfangreiche “Pflichten” auf: Unter anderem muss er die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten beim Verkäufer / Garantiegeber durchführen; sofern dies z.B. aus Entfernungsgründen nicht zumutbar ist, hat er vor der Beauftragung einer anderen Werkstatt eine entsprechende “Freigabe” des Verkäufers / Garantiegebers einzuholen. Nach § 6 der Garantiebedingungen hat der Käufer eine Reparaturrechnung vorzulegen, aus der die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitwerten im Einzelnen ersichtlich sind.
Tags:AGB, AGB - Aktuell, Autokauf, BGH, Garantie, Urteile, Vertragsrecht

