3a UKlaG

§ 3a [Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a]

Der in § 2a Abs. 1 bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht gewerbsmäßigen und nicht nur vorübergehenden Förderung der Interessen derjenigen zu, die durch § 95b Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes begünstigt werden. Der Anspruch kann nur an Verbände im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.

Tags:,
Rechtsberatung
Rechtsanwalt Siegfried Exner

Rechtsanwalt Exner, Kiel

Knooper Weg 175
24118 Kiel
Tel. 0431 / 888 67-21
[ Zur Internetseite ]
Terminabsprachen und Annahme von Mandaten Mobil 0179 / 40 60 450.
Netzwerken
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de
Bloggeramt.de
Add to Technorati Favorites
Blogverzeichnis