Artikel-Schlagworte: „Abmahnung“
Korrektes Widerrufsrecht darf in AGB stehen; Zusatzklausel für Rücksendekosten
OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2010, Az: 5 W 10/10 – Wer fehlerhaft in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über das Widerrufsrecht informiert, kann per Abmahnung und einstweilige Verfügung angegriffen werden. Dies hat auch das OLG Hamburg erneut bestätigt. Dem Streit lagen die AGB eines eBay – Verkäufers zugrunde. Dieser hatte u. a. die Kosten der Rücksendung nicht noch einmal gesondert und neben der Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in seinen AGB auferlegt.
Die unterlegene Partei muss nun die Abmahnkosten, die Verfahrenskosten über die einstweilige Verfügung in zweite Instanz tragen. Wettbewerber können nun einmal fehlerhafte Widerrufsbelehrungen abmahnen und die hierfür anfallenden Anwalts-Kosten ersetzt verlangen.
Tags:- TK- und IT-Recht, Abmahnung, AGB - Aktuell, Hamburg, Klauseln, Online-Auktion, Urteile, Versandhandel, WiderrufsrechtOLG Frankfurt a.M.: Schiedsgerichtsvereinbarung ist bindend (Auto-Vertragshändlervertrag)
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2009, Az. 11 U 49/08 (Kart) – Eine Vertragsklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, in der die Zuständigkeit eines endgültig entscheidenden Schiedsgerichts vorgesehen ist, ist verbindlich und rechtswirksam.
Aus dem Urteil: I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung von gutgeschriebenen Aufwendungen für Gewährleistungs-und Kulanzleistungen und auf Ersatz von Prüfungskosten in Anspruch. Die Beklagte war Vertragshändlerin und A Service-Partner der Klägerin. Mit Schreiben vom 6.2.2006 (Bl. 136-142 d.A.) hat die Klägerin die Verträge fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchte sich die Beklagte gegen die Folgen der von der Klägerin ausgesprochenen fristlosen Kündigungen zu wehren. Das LG Darmstadt hat den Antrag im Hinblick auf die Schlichtungsklausel in Ziffer 19.4. des Händlervertrages (Anlage K 1) als unzulässig abgewiesen. In diesem Verfahren hatte die Beklagte die Auffassung vertreten, diese Schlichtungsklausel stehe der Anrufung des staatlichen Gerichts nicht entgegen (…)
Firmen-AGB unterliegen dem Urheberrechtsschutz
…, dass gilt auch für AGB die auf einer Shop-Seite oder einem Angebot bei eBay verwendet werden. So hat das LG Köln mit Beschluss vom 02.07.2008 (A. 28 O 368/08) entschieden. Dabei wurde für die Übernahme von 3 Seiten AGB bei einem Streitwert von 10.000 EUR angenommen. Dem unberechtigte Verwender droht damit also auch eine deutliche Anwaltsrechnung. Die ist auch angemessen, denn er hat sich schließlich die Anwendungen erspart, die der Ursprüngliche berechtigte Verwender durch die Formulierung der AGB erbracht hat. Da er jedoch künftig die Verwendung unterlassen muss steht er schlechter, als wenn ihm die AGB durch einenAnwalt formuliert worden wären.
Tags:- TK- und IT-Recht, Abmahnung, AGB-Recht, Urheberrecht, Urteile, Vertragsrecht

