Artikel-Schlagworte: „Notar“
BGH: Auslegung von Notarsklauseln beim Kauf eines Baugrundstücks nach AGB-Recht
BGH, Urteil vom 29. Mai 2009, Az. V ZR 201/08 – AG Eckernförde, LG Kiel – Red. Leitsätze:
- Auch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die grundsätzlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden (Senat, Urt. v. 8. November 2002, V ZR 78/02, VIZ 2003, 240, 241), ist der Auslegung die Prüfung vorgeschaltet, ob die Vertragsklausel von den Parteien übereinstimmend in einem bestimmten Sinn verstanden worden ist
- Lässt sich kein übereinstimmender Wille feststellen, geht dies insoweit zu Lasten desjenigen, der sich auf das übereinstimmende Verständnis der Vertragsklausel berufen hat.
- Das angefochtene Urteil unterliegt schon deswegen der Aufhebung (§ 562 Abs. 1 ZPO), weil das Berufungsgericht – wie die Revision zu Recht rügt – die Aussagen der von ihm vernommenen Zeugen entgegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO nicht protokolliert hat.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.agb-recht.de
Tags:- Bau- & Mietrecht, AGB, AGB - Aktuell, Auslegung, Baurecht, Kaufrecht, Klauseln, Notar, Urteile, Vertragsrecht

