Artikel-Schlagworte: „Schadensersatz“

BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte

Der hat im vom 29.11.2011 über die bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über -Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des :

  • Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.
  • Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die begehrende zu beweisen.
  • Eine Klausel, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,– EUR haften soll, umfaßt auch die des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.

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BGH: Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

, vom 14.04.2010, VIII ZR 123/09 – Der Bundesgerichtshof () hat heute eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Im entschiedenen Fall kaufte die Beklagte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten PKW Toyota Prius zum Preis von 29.000 €. Die von der Verkäuferin verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel:

“1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer , so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.”

Am 15. Januar 2008 trat die Käuferin vom Kaufvertrag zurück. Mit Schreiben vom gleichen Tage bestätigte die Verkäuferin den Vertragsrücktritt. Gleichzeitig bat sie um Zahlung der im Kaufvertrag vorgesehenen Abstandssumme in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Dies lehnte die Käuferin ab. Die auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes von 2.900 € gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg.

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AG Bonn: Keine Zusatzreisekosten oder Stornogebühren aus Online-AGB (Flugreise)

Amtsgericht , vom 08.02.2010, Az. 101 C 385/09 – Red. Leitsätze:

  1. Dem Grunde nach steht bei Rücktritt von einer Reise dem Reiseanbieter eine angemessene Entschädigung nach § 651i Abs. 2 S. 2 BGB zu.
  2. Diese bemisst sich der Höhe nach gemäß § 651i Abs. 2 S. 3 BGB nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
  3. Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 100,00 € pro Buchung in ist unwirksam, da sie gegen die gesetzliche Regelung des § 651i Abs. 3 verstößt.
  4. Auch auf der Grundlage einer konkreten Berechnung scheidet ein Anspruch der Beklagten jedoch aus, denn es fehlt an jedwedem Vortrag dazu, weshalb der Beklagten eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen nicht möglich gewesen sein soll, nachdem die Klägerin binnen Stundenfrist die Buchung storniert hat.

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BGH: Verjährung von deliktsrechtlichen Schadensersatz- Ansprüchen beim Erwerb von Wertpapieren

Der für das - und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob deliktsrechtliche Schadensersatzanspüche wegen Beratungsverschuldens beim Erwerb von Wertpapieren der Verjährungsregelung des § 37a WpHG unterliegen. Der Kläger nimmt die beklagte aus abgetretenem Recht auf wegen eines angeblichen Beratungsverschuldens beim Erwerb von drei verschiedenen risikobehafteten Fondsanteilen am 8. Februar 2000 in Anspruch. Die Kurswerte der Fondsanteile sanken Ende 2000 deutlich, [...]. Mit seiner erst am 28. Februar 2003 erhobenen Klage verlangt der Kläger aus abgetretenem Recht der Käuferin Zahlung von ca. 50.000.- € Zug um Zug gegen Rückgabe der Fondsanteile. Die Beklagte beruft sich auf nach § 37a WpHG.

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BGH: Schadensersatz einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung

Der für das - und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die bundesweit einheitliche Praxis einer , nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung ihre Kunden mit pauschal 6 Euro zu belasten, unzulässig ist.
Nachdem der XI. Zivilsenat mit Urteilen vom 21. Oktober 1997 (BGHZ 137, 43 ff. und , WM 1997, 2300 ff.) Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung für unzulässig erklärt hatte, wies die beklagte Groß ihre Geschäftstellen intern an, die ihr bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber teilweise als geltend zu machen und dessen Konto mit 15 DM, jetzt 6 €, zu belasten. Die Beklagte verfuhr daraufhin gemäß diesem Rundschreiben. [...].

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EuGH: Ausgleichszahlung für ausgefallene Flugreise darf nur ausnahmsweise versagt werden

EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH DER ANNULLIERUNG EINES FLUGES WEGEN TECHNISCHER PROBLEME DES FLUGZEUGS EINE AUSGLEICHSZAHLUNG ZU LEISTEN.
Friederike Wallentin-Hermann / Alitalia – Die Ausgleichszahlung darf allerdings verweigert werden, wenn die technischen Probleme auf Vorkommnisse zurückgehen, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.

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