Artikel-Schlagworte: „Subunternehmer“
OLG Celle: Selbstzahlungsvorbehalt und Zinsklausel in AGB (Subunternehmervertrag)
OLG Celle, Urteil vom 29.07.2009, Az. 14 U 67/09 – Red. Leitsätze:
- Enthält eine Klausel eine Forderungsstundung auf letztlich unbestimmte Zeit und weicht damit von der gesetzlichen Regelung in § 641 Abs. 1 BGB i. V. m. § 8 HOAI ab, wonach der Planer sein Honorar verdient hat, wenn er seine Leistung in abnahmefähiger Form erbracht und darüber eine prüffähige Schlussrechnung erstellt hat, muss sie sich an den Anforderungen des § 307 BGB messen lassen.
- Eine einseitige Risikoabwälzung durch den Generalunternehmer als Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) auf seinen Subunternehmer verstößt regelmäßig gegen § 307 BGB, denn es ist dem Generalunternehmer verwehrt, das Risiko eines Ausfalls der Vergütung seitens seines Kunden in unzumutbarer Weise auf seinen Subunternehmer abzuwälzen.


