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BGH: Banken-AGB und Haftung für Kreditkarte
Der BGH hat im Urteil vom 29.11.2011 über die Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von einem Girokonto mit einer Kreditkarte entschieden. Dabei hat er zwar auch die bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Er hat aber auch die Nachweispflichten der Banken nun genauer gefaßt und über AGB-Klauseln zur Haftungshöchstgrenze enschieden. Hier die wichtigsten Aussagen aus der Pressemitteilung des BGH:
- Der Beweis des ersten Anscheins kann dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte.
- Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen.
- Eine Klausel, nach der bis zum Eingang einer Verlustmeldung der Karteninhaber nur bis zu einem Höchstbetrag von 50,– EUR haften soll, umfaßt auch die Haftung des Karteninhaber bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten.
BAG-Urteil: Bonus-Klausel Investmentbank
BAG: Die Kürzung von Boni nach einer Bonus-Klausel um 90% ist rechtmäßig, wenn die Bank ein negatives operatives Ergebnis ausweisen muss und eine variable Vergütung nach ERmessen des Arebitgebers (Bank) vereinbart worden ist.
Eine weitere Entscheidung des BAG betraf Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung “Bonus im Tarif“. In diesem Fall erhielt die Klägerin den Bonus.
Anm. RA Exner: Die Bonus-Klauseln in den Arbeitsverträgen der Banken sind über die letzten Jahre zu einem Politikum geworden. Bemerkenswert, dass dem BAG insgesamt weitere 12 Fälle vorlagen, in denen auf die Auszahlung eines Bonus geklagt worden war. Eines wird man dem Urteil in jedem Fall dem BAG bei dem Urteil und seiner Begründung bescheinigen müssen: Das Ergebnis dient dem sozialen Frieden. Der Kläger im vorliegenden Fall hat bei negativem operativen Ergebnis aber immer noch einen “Bonus” erhalten, der für einige Bürger ein Teil der gar ein ganzes Jahresgehalt ausmacht.
Zu BAG Urteil zu “Bonus im Tarif” (und zwei gleich gelagerte Fälle): Hier siegte die Klägerin, weil die Bank unfähig war, die eigene – in der Betriebsvereinbarung vorgegebene – Berechnung des Bonus korrekt auszuführen. Hoffentlich wird mit den Kundengeldern anders verfahren.
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