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BGH: Einverständnis mit Telefonwerbung in AGB wettbewerbswidrig
BGH, Urteil vom 16.03.1999, Az. XI ZR 76/98 – Dass ein formularmäßiges Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam sei, erscheint eine neue Erkenntnis. Dies ergibt eine Durchsicht von Online-Beiträgen und der Rechtsprechung zum Datenschutzrecht. Tatsächlich hat der BGH aber schon vor über 10 Jahren (!) AGB-Klauseln mit dem Einverständnis mit Telefonwerbung für unwirksam erklärt. Zwar ging es damals um Ansprüche aus Wettbewerbsrecht. Es fragt sich aber, warum nach über 10 Jahren weder die Mitbewerber (Stichwort: Selbstregelungskräfte des fairen Wettbewerbs) noch Verbraucherzentralen den Misstand wirksam eindämmen konnten.
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