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OLG Karlsruhe: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer Vertragsklausel beim Bonus-Sparen
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. 17 U 497/08 – Die Klägerin, Kundin der in Baden ansässigen beklagten Bank, verlangt von dieser u.a. eine Bonuszahlung in Höhe von ca. 60.000 Euro aus einem 1986 abgeschlossenen Sparvertrag. Die vereinbarte Spardauer betrug 20 Jahre, die monatliche Sparrate mindestens 50 DM (= 25,56 Euro) und das beispielhaft errechnete Sparziel 23.976 DM. 2005 wurde der Vertrag um 5 Jahre verlängert. Nach den vorformulierten Vertragsbedingungen erhält der Sparer neben den jährlich fälligen Zinsen am Ende der Laufzeit eine einmalige Bonuszahlung, gestaffelt nach der Anspardauer, von 5 % bei 7 Jahren über 30 % bei 20-25 Jahren und 40 % ab 25 Jahren. Im Vertrag steht auch, dass der Sparer die Möglichkeit hat, seine monatlichen Sparraten seinen finanziellen Verhältnissen anzupassen. Er kann jederzeit die ursprünglich vereinbarte Sparrate erhöhen oder herabsetzen.
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